Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind Flächen, die besonders schützenwert sind. Die Schutzgründe können dabei vielfältig sein. Meist sind es wertvolle Biotopflächen oder seltene Tier- oder Pflanzenarten, die geschützt werden müssen. Viele Naturschutzgebiete sind darüber hinaus aber auch aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen oder wegen der besonderen Eigenart und Schönheit der Landschaft  geschützt.

Die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten.
Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes kann nach externer Anregung – z.B. durch einen anerkannten Naturschutzverein – oder von „Amts wegen“ veranlasst werden.
Der Verfahrensweg zur Unterschutzstellung ist in den einschlägigen Vorschriften des Bundes-und Landesnaturschutzgesetzes vorgegeben.
Zunächst wird von der Oberen Naturschutzbehörde umfassend geprüft, ob das Gebiet die Voraussetzungen für die Ausweisung zum Naturschutzgebiet erfüllt. Neben der Schutzwürdigkeit, d.h. dem Nachweis wertvoller Biotopstrukturen oder seltenen Tier- und Pflanzenarten, muss die Unterschutzstellung des Gebietes auch erforderlich sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird von der Oberen Naturschutzbehörde der Entwurf einer auf das jeweilige Gebiet zugeschnittenen Rechtsverordnung sowie einer Übersichtskarte, auf der die Grenzen des künftigen Naturschutzgebietes eingezeichnet sind, erarbeitet.
Im ersten Schritt des sich anschließenden, formellen Verfahrens werden die Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzvereine und der Beirat für Naturschutz bei der oberen Naturschutzbehörde beteiligt. Insgesamt werden in diesem Verfahrensschritt durchschnittlich ca. 50 unterschiedliche Stellen (Behörden, Kommunen, Kammern, Versorgungsunternehmen, Naturschutzvereine u. s. w.) angehört.
Anschließend  erfolgt die sog. „Offenlage“. Hierbei wird der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörenden Karten einen Monat zur Einsicht in der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sein können, kann in diesem Verfahrensschritt Anregungen und Einwendungen vorbringen.
In beiden Verfahrensschritten setzt sich die Obere Naturschutzbehörde intensiv mit den vorgetragenen Anregungen auseinander. Nach Abschluss dieses Abwägungsprozesses werden Rechtsverordnung und Kartenmaterial dann endgültig fertiggestellt, vom Präsidenten der SGD-Nord unterzeichnet und im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Danach ist die Ausweisung des Naturschutzgebietes rechtskräftig.

Im Zuständigkeitsbereich der Oberen Naturschutzbehörde gibt es aktuell rund 300 rechtskräftig ausgewiesene Naturschutzgebiete. Informationen zu diesen Naturschutzgebieten können Sie rechts über den link abrufen.


Beispiele für ausgewiesene Naturschutzgebiete im Bereich der SGD Nord:
Wiese mit einem Baum
Naturschutzgebiete Quellgebiet Swistbach
Landschaft an den Rheinhängen
Naturschutzgebiet Rheinhänge von Burg Gutenfels bis zur Loreley
Naturschutzgebiet Sangweiher
Naturschutzgebiet Sangweiher
See mit verschneiter Landschaft
Naturschutzgebiet Dauner Maare

Ansprechperson

Muriel Schmitz
Tel. : 0261 120 2078

Laufende Verfahren

Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord befinden sich die nachstehenden Gebiete im Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet.
Über die nachfolgenden Einträge erhalten Sie jeweils weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren:

Ausweisung Naturschutzgebiet "Nauberg"-Offenlage