Bekanntmachung vom 16.02.2024

Bekanntmachung

zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis

(Anhörungsverfahren)

1. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land , Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier, die Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis entsprechend den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen der Planungsgemeinschaft ENWACON Engineering und ATD GmbH, Krefelder Str. 147, 52070 Aachen von Oktober 2022 beantragt.


Die beantragte Gewässerbenutzung soll das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer wie folgt zulassen: Aus der neu zu errichtenden Gruppenkläranlage (GKA) „Meerfeld“ wird gereinigtes Abwasser in den Meerbach, ein oberirdisches Gewässer dritter Ordnung, eingeleitet. Die Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in den Einzugsgebieten Bettenfeld und Meerfeld anfallenden Abwassers und von überschüssigem Mischwasser über zwei Regenüberlaufbecken (RUEB).

Zu diesem Zweck soll die Verbandsgemeinde Wittlich-Land befugt werden, aus den in den vorgelegten Planunterlagen dargestellten Einzugsgebieten gereinigtes Abwasser und das damit unvermeidbar abfließende Fremdwasser sowie überschüssiges Mischwasser wie folgt einzuleiten:

 

Lfd.

Nr.

Abwasserart

Anlage

Flur

Flur-

stück

Gemarkung

Gewässer

1

Abwasser

 

GKA

Meerfeld

2

25/4

Meerfeld

Meerbach

2

Mischwasser

RUEB Bettenfeld

17

132/3

Bettenfeld

Horngraben

3

Mischwasser

RUEB Meerfeld

2

127/13

Meerfeld

Meerbach

Koordinaten der Einleitungsstelle nach UTM / ETRS89 für Zone 32 Nord:

 

Lfd. Nr.

Rechtswert

(X)

Hochwert

(Y)

1

34 07 44

55 51 894

2

34 01 28

55 50 485

3

33 99 59

55 51 672

Folgende Einleitungsmengen dürfen nicht überschritten werden:

Lfd. Nr.

Abflussart

Abflussmengen

l/s

m3/h

JSM m3/a

1

Qt

10

36

90.000

1

Qm

20

72

 

2

Qm

1.760

 

 

3

Qm

750

 

 

Erläuterungen:

Trockenwettereinleitung = Qt;  Mischwasserabfluss = Qm; Jahresschmutzwassermenge = JSM

Das in der Abwasserbehandlungsanlage (Größenklasse 2 nach Anhang 1 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV)) gereinigte Abwasser muss an der Messstelle (Endkontrollstelle / Ablaufleitung) folgenden, auch den für die Abwasserabgabe gemäß der Anlage zu § 3 AbwAG relevanten Mindestanforderungen genügen:

    Überwachungswerte *

Konzentration

mg/l

Chemischer Sauerstoffbedarf

CSB

110

Biochemischer Sauerstoffbedarf

BSB5

25

Stickstoff gesamt anorganisch **

Nges ***

/

Phosphor gesamt

Pges

/

Ammonium-Stickstoff *

NH4-N

/

* Jeweils bestimmt von der nicht abgesetzten, homogenisierten qualifizierten Stichprobe.

** Einzuhalten bei einer Abwassertemperatur > 12° C im Ablauf des biologischen Reaktors der Abwasserbehandlungsanlage.

*** Stickstoff gesamt anorganisch: die Summe von NH4-N, NO2-N und NO3-N“

 

Die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis soll unbefristet erteilt werden.

Hierfür ist gemäß §§ 8 bis 16 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) und gemäß § 108 Landeswassergesetz (LWG) die Durchführung eines Verfahrens nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderlich.

Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 1c) cc) i. V. m. § 45 Nr. 3, § 92 Abs. 2 und § 96 Abs. 1 LWG.     

2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az.: 344-KA-231-29839/2022, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus
vom 26.02.2024 bis 25.03.2024 einschließlich
bei den Verbandsgemeindewerken Wittlich-Land
Büro Nr. 6, 1. OG
Schlossstr. 11, 54516 Wittlich
Dienstzeiten Mo, Di , Do 8:30 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr, Mi, Fr 8:30 – 13:00 Uhr

Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 08.04.2024 einschließlich entweder bei der unter Nr. 2 genannten Gemeinde oder bei der Struktur- und Genehmigungs­direktion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Deworastraße 8, 54290 Trier erhoben werden.      

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen sowie den Vereinigungen i. S. d. § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.       

Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.     
Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin ver­handelt werden.     

 

5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen

  • können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungs­termin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
  • kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.          

Die Einwendungen werden der Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.

6. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungs­gemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.

7. Da die SGD Nord bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 73 VwVfG personenbezogene Daten verarbeitet, wird auf die auf der Internetseite der SGD Nord veröffentlichte Datenschutzerklärung nach der geltenden Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) hingewiesen: Datenschutz SGD Nord (rlp.de)

 

gez.
Wittlich, 16.02.2024 
Manuel Follmann

Bürgermeister

Planunterlagen