Verbraucherschutz

Produkt- und Chemikaliensicherheit

Entladevorgang einer Transportmaschine aus dem nicht EU-Ausland am Flughafen Hahn

Nicht nur industrielle Großanlagen unterliegen der Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht, sondern auch Werkzeuge, technische Geräte und Maschinen, mit denen Menschen umgehen. Hersteller und Händler dürfen nur sichere technische Geräte und Medizinprodukte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-Richtlinien und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.

Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht führen in Fachgeschäften, Verbrauchermärkten und auf Messen Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu überprüfen.

Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsicht ist mit Einführung des Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten wie z. B. Haushaltsgeräte, Sportgeräte und Spielzeug werden EU-weit ausgetauscht. Dazu gibt es eine internetgestützte Informationsplattform, an die alle EU-Mitgliedsstaaten angeschlossen sind. Auch eine Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung ist organisiert.

Neben den technischen Verbraucherprodukten werden Medizinprodukte und Chemikalien in gleicher Weise kontrolliert.

Ansprechpersonen

Zentralreferat
Dr. Wolfgang Mikolaiski
Tel. 0261 120-2173

Regionalstelle Idar-Oberstein
Dr. Thomas Rimke
Tel. 06781 565-0

Regionalstelle Koblenz
Raimund Schröder-Vonhören.
Tel. 0261 120-2192

Regionalstelle Trier
Dr. Frank Sosath
Tel. 0651 4601-5231

Produkt-Warnsysteme

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