Bodenverwertung

Bodenverwertung unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht

Anforderungen des vorsorgenden Bodenschutzes gelten auch unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht  Als Vollzugshilfe der in der Praxis relevanten Verwertungsmaßnahmen ist für die Verwertung von Bodenmaterial unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht zur Herstellung einer natürlichen Bodenfunktion das ALEX Infoblatt 25 erstellt worden.

Stoffliche Qualitätsanforderungen

Für die Verfüllung unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht darf in der Regel nur  humusarmes  Bodenmaterial  verwendet werden. Bei Überschreitung der Feststoffvorsorgewerte darf das Material nur eingebaut werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass das Eluat des Materials unbedenklich ist. Die maßgeblichen Vorsorgewerte finden sich im Anhang 2, Nr. 4 der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und im LAGA-Merkblatt M20, Teil II.

Die Verwertung von Bodenmaterial, das die Zuordnungswerte Z 0* im Feststoff oder Z 0 / Z 0* im Eluat des LAGA-Merkblattes M20, Teil II, überschreitet, ist aus Gründen des vorsorgenden Boden- und  Grundwasserschutzes  auch  bei  günstigen  hydrogeologischen  Bedingungen  nicht zulässig.

Geeigneter aufbereiteter Bauschutt, der die o. g. Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes erfüllt, darf nur für betriebstechnische Zwecke (z.B. Wegebefestigung etc.) und nur außerhalb der Schutzzonen I und II von festgesetzten, vorläufig sichergestellten oder fachbehördlich geplanten  Trinkwasser-  und  Heilquellenschutzgebieten  verwendet  werden.