Gewässerentwicklung

Steigender Nutzungsdruck bis an die Gewässer, Begradigungen und hydraulishce wie stoffliche Überlastung sind Ursache dafür, dass der ökologische Zustand vieler rheinland-pfälzischer Gewässer noch mäßig bis schlecht ist.

Ziel der Gewässerentwicklung ist die Erhaltung oder Wiederherstellung naturnaher Zustände in dem Gewässer und ihrer Auen.

Idealerweise reichen einfache Investitionsmaßnahmen, um natürliche Prozesse hin zum angestrebten Zustand anzustoßen. Dafür müssen Belastungen auf die Gewässer beseitigt werden. Gewässerentwicklung braucht Raum und Zeit.

Ansprechpersonen

Zentralreferat 
Anja Hillmann-Stadtfeld
Tel. 0261 120-2546 

Regionalstelle Koblenz
Thomas Müller
Tel. 0261 120-2953

Regionalstelle Montabaur
Dr. Thomas Lenhart
Tel. 02602 152-4122

Regionalstelle Trier
Gerrit Geuting
Tel. 0651 4601-5400

Beispielhafte Projekte

Drohnenaufnahme des Flusses Nister

Die Nister fließt der Sieg im Norden von Rheinland-Pfalz zu und ist wie nahezu alle Fließgewässer in Deutschland nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand. Dennoch ist die Nister vor allem eins: ein besonderer Lebensraum.

Sie und ihre Nebengewässer bieten vielen Arten ein besonderes Refugium. Zu den äußerst schutzbedürftigen zählt insbesondere die vom aussterben bedrohte Flussperlmuschel. Damit ihr Lebensraum erhalten bleibt, sind Maßnahmen im und am Gewässer notwendig. Dies kann allerdings nur erreicht werden, wenn alle mithelfen. 

27.04.2017

Wehrrückbau an der Nister – wichtiger Schritt zur Durchgängigkeit

„Das Wehr der ehemaligen Firma Dalex ist ein unüberwindbares Wanderhindernis für Fische, die in der Nister leben. Jetzt trägt der Rückbau zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit des Gewässers und zur Anbindung der Nister an die Sieg, bei. Damit ist zukünftig eine barrierefreie Wanderung der Tiere möglich“, so Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der SGD Nord. 

Der Rückbau von Querbauwerken ist notwendig, um die Nister als Lebensraum für einheimische Fischarten sowie für die vom Aussterben bedrohte Flussperlmuschel, zu erhalten. In Teilabschnitten wird das Wehr im Kreis Altenkirchen auf einer gesamten Breite von rund 20 Metern abgerissen. Im Anschluss wird die Gewässersohle mit bereits vorhandenem und geeignetem Steinmaterial stromabwärts angeglichen. Um den Gewässerverlauf anzupassen, werden die Uferböschungen mit vorhandenem Stein- und Erdmaterial entsprechend aufgefüllt und begrünt. So nimmt das Gewässer seine ursprüngliche und natürliche Breite ein.

Die SGD Nord führt die Arbeiten für die Kreisverwaltung Altenkirchen im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch. Die Bauarbeiten sollen bis zum Sommer abgeschlossen sein. Die Kosten betragen rund 70.000 Euro und werden vom Land Rheinland-Pfalz übernommen.

20.03.2017

Vereinbarung zum Nisterprogramm unterzeichnet 

Heute hat Umweltministerin Ulrike Höfken die Vereinbarung zum Nisterprogramm in Marienstatt (Westerwaldkreis) im Beisein des Präsidenten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Dr. Ulrich Kleemann, unterzeichnet.

„Das Nisterprogramm ist ein wichtiger Schritt, um den einzigartigen Lebensraum direkt vor unserer Haustüre zu erhalten und zu schützen. Seit 1985 galt die Flussperlmuschel in der Nister als ausgestorben und wurde hier vor gut zehn Jahren wiederentdeckt. Diese Wiederentdeckung kann uns bei unserem Engagement gegen das Artensterben ermutigen. Denn es gibt noch viel zu tun: Jedes Jahr sterben rund 58.000 Arten weltweit aus“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Das Nisterprogramm setze ein wichtiges regionales Zeichen gegen das Artensterben, so Höfken.


„Die Nister und ihre Nebengewässer bieten vielen Arten ein besonderes Refugium.
Im Fokus steht dabei der Erhalt der Flussperlmuschel, die vom Aussterben bedroht ist. Die landesweit letzten Exemplare dieser Art leben in der Nister. Ich freue mich, dass die Vereinbarung zum Nisterprogramm nach einem Jahr intensiver Vorbereitung nun unterschriftsreif ist. Als Obere Wasserbehörde koordiniert die SGD Nord das Gesamtprojekt. Für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung aller Beteiligten möchte ich mich bedanken“, so der damalige SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Damit dieser besondere Lebensraum erhalten bleibt, sind Maßnahmen im und am Gewässer notwendig. Das Land Rheinland-Pfalz fördert schon jetzt die Erhaltung von Großmuscheln, wie der Flussperlmuschel und der Bachmuschel, in Höhe von jährlich rund 25.000 Euro. Weitere Maßnahmen sollen auch im Rahmen eines Modellvorhabens entwickelt und umgesetzt werden.

Im Anschluss an die Unterzeichnung der Vereinbarung wurde eine der ersten, bereits umgesetzten Maßnahmen des Nisterprogramms besichtigt. Durch den Bau der neuen Pumpstation Marienstatt konnte die alte Teichkläranlage Marienstatt außer Betrieb genommen werden. Das anfallende Abwasser wird künftig zur Kläranlage in Nister gefördert. Daraus resultiert eine Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Nister, die zu einer Verbesserung der Gewässerqualität und zum Lebensraum der vom Aussterben bedrohten Flussperlmuschel, beiträgt.

Beim Termin anwesend waren auch die Landräte des Westerwaldkreises und des Landkreises Altenkirchen als Unterzeichner, ebenso wie der Präsident des Landesamtes für Umwelt (LfU), Dr. Stefan Hill und die Vertreter der anliegenden Verbandsgemeinden, des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR), der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Nister, der Forstämter Rennerod und Hachenburg, sowie der rheinland-pfälzischen Landesverbände des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbunds Deutschland (NABU). 

Zum Hintergrund

Die Nister fließt der Sieg im Norden von Rheinland-Pfalz zu und ist wie nahezu alle Fließgewässer in Deutschland nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand. Mit Blick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Aktion Blau Plus, die die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerzuständen fördert, werden vielfältige, konkrete Maßnahmen für die Nister geplant und umgesetzt. Das Land Rheinland-Pfalz hatte im Dezember 2015 gemeinsam mit den Kommunen im Einzugsgebiet der Nister die Einrichtung eines Flusskomitees initiiert, um gemeinschaftlich einen „Flussvertrag für die Nister“ zu erstellen. Das Nister-Komitee besteht aus Vertretern von Kommunen, Behörden, Vereinen und Verbänden. Ziel ist es, Maßnahmen für einen guten, ökologischen Zustand des Gewässers zu erarbeiten. 

02.12.2016

Maßnahme der VG Hachenburg im Vorfeld des Nistervertrags
Außerbetriebnahme der Teichkläranlage in Marienstatt durch neues Pumpwerk möglich
Der Nistervertrag ist noch nicht unterschrieben, aber bereits jetzt werden Maßnahmen aus dessen Entwurf umgesetzt: Aktuell durch die Inbetriebnahme des neuen Pumpwerks in Marienstatt. Durch diese Maßnahme kann die Teichkläranlage Marienstatt nun außer Betrieb genommen werden. Das hier anfallende Abwasser wird künftig zur Kläranlage in Nister gefördert, welche eine deutlich bessere Behandlung des Wassers verspricht. Die hieraus resultierende Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Nister, trägt zu einer Verbesserung der Gewässerqualität und somit auch des Lebensraums der vom Aussterben bedrohten Flussperlmuschel bei.

23.11.2016

Reaktivierung eines ehemaligen Wiesenbewässerungsgrabens

Die SGD Nord hat aktuell einen Flächenankauf von rd. 2,7 ha in der Gemarkung Stein-Wingert getätigt. Hier soll ein ehemaliger Wiesenbewässerungsgraben, der zwischenzeitlich verlandet ist und kein Wasser mehr führt, in einem Teilabschnitt reaktiviert werden. Hierfür wird der Graben ab dem noch bestehenden Einlaufbereich auf einer Länge von rd. 650 m wiederhergestellt. Für viele aquatische Lebewesen sind geschützte und weniger stark durchströmte Bereiche innerhalb der Gewässeraue unverzichtbar. Die Umgestaltung mit Habitatfunktion ist eine aus dem Nistervertrag resultierende vorgezogene Sofortmaßnahme und soll aufgrund ihrer positiven Auswirkungen schnellstmöglich umgesetzt werden.

21.07.2016

Letzte Woche fand die 2. Sitzung des Nisterkomitees statt. Hier wurden bereits einige konkrete Maßnahmen der vier Arbeitsgruppen vorgestellt.  Mehrere hiervon sollen aufgrund ihrer Dringlichkeit bereits in Kürze als Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.
Erfreuliches gibt es auch vonseiten der Muschelaufzucht durch die Arge Nister zu berichten: die aktuell größte Flussperlmuschel ist bereits rd. 2,3 cm groß!
Vorab war der damalige Präsident der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann, vor Ort an der Nister und konnte sich ein aktuelles Bild  zum Zustand des Flusses, der Muschelaufzucht und der derzeit laufenden Forschungsarbeiten machen.   

20.05.2016

Nisterkomitee – Geschäftsordnung beschlossen
Gestern tagte das Nisterkomitee im Löwensaal des Vogtshofes in Hachenburg. Bei dieser Sitzung wurden abschließend organisatorische Dinge geregelt. So wurde u. a. die Endfassung der Geschäftsordnung des Komitees beschlossen. Weiter sind nun vier Arbeitsgruppen zu den Hauptthemenbereichen eingerichtet worden, welche ab sofort die Ausarbeitung möglicher Maßnahmen an der Nister vornehmen sollen. Die vier Themenbereiche sind: Artenschutz (Erhalt und Wiederaufbau der Flussperl- und Bachmuschel, Fischbestandsaufbau, Erschließung neuer Lebensräume faunistischer Arten), Regulierungsmaßnahmen (Neozoen und Neophyten), Gewässerschutz (Gewässerrandstreifen, Optimierung von Kläranlagen und Mischwassereinleitungen) sowie Gewässerstruktur (Rückbau/Umbau von Querbauwerken, Gewässerentwicklungskorridore, sohlverbessernde Maßnahmen).

03.05.2016

Heute fand an der Nister eine Infoveranstaltung für die Mitglieder des Nisterkomitees sowie weitere Interessierte statt. Ziel war es, den aus unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen stammenden Mitgliedern einen Überblick über die Thematik an der Nister zu geben. Hierzu wurden u. a. Vorträge zu den Themenbereichen Gewässerökologie, Flussperlmuscheln, Einträge ins Gewässer, Neophyten und Selbstreinigungskraft der Gewässer gehalten. Im Anschluss fand eine Begehung an der Nister statt, bei der die Teilnehmer auch einen ersten Eindruck über die aktuell stattfindenden Forschungsarbeiten erlangen konnten.

14.04.2016

​Als Obere Wasserbehörde hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord am 14.04.2016 zur konstituierenden Sitzung des Nister-Komitees eingeladen. Dieses setzt sich aus Vertretern von Kommunen, Behörden, Vereinen und Verbänden zusammen. Ziel des Komitees ist es, Maßnahmen für einen guten, ökologischen Zustand des Gewässers zu erarbeiten. Im Fokus steht dabei der Erhalt der Flussperlmuschel, die vom Aussterben bedroht ist. Die landesweit letzten Exemplare dieser Art, leben in der Nister.

Zum Hintergrund

Das Land Rheinland-Pfalz hatte im Dezember 2015 gemeinsam mit den Kommunen im Einzugsgebiet der Nister die Einrichtung eines Flusskomitees initiiert, welches gemeinschaftlich einen „Flussvertrag für die Nister“ erarbeiten soll. Dieser soll bis zum Ende dieses Jahres fertiggestellt werden.
Mit Blick auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Aktion Blau Plus, die die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerzuständen fördert, sind Maßnahmen für die Nister geplant. Dazu zählen die gezielte Anzucht von Flussperlmuscheln, der Schutz der einheimischen Artenvielfalt, die Renaturierung und der Rückbau von Querbauwerken zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit sowie die Reduzierung unterschiedlicher Gewässereinträge.

In einem Flussvertrag werden alle Bereiche, die die Qualität des Wassers und des Lebensraumes Fluss in direkter und indirekter Weise beeinflussen, vereint. Der Flussvertrag und die dahinter stehende Partnerschaft ist kein rechtlich bindendes Dokument. Er verdeutlicht aber die Ernsthaftigkeit der Anstrengungen aller Beteiligten und entfaltet damit eine Bindungswirkung zur Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

Der Beschluss zur Einrichtung des Flusskomitees wird von Umweltministerin Ulrike Höfken, dem Landrat des Westerwaldkreises Achim Schwickert, dem Landrat von Altenkirchen Michael Lieber und den Bürgermeistern Peter Klöckner (VG Hachenburg), Konrad Schwan (Gebhardshain), Jürgen Schmidt (Bad Marienberg), Heijo Höfer (Altenkirchen), Rainer Buttstedt (Hamm), Gerrit Müller (Rennerod), Michael Wagener (Wissen) und Gerhard Loos (Westerburg) unterstützt. Weiter wird sich das Komitee auch aus Vertretern der Landwirtschaft, Vereinen und Verbänden, wie beispielsweise dem DLR WW-OE, dem NABU, dem BUND, der beteiligten Forstämter und der Arge Nister, zusammensetzen. Vorangegangen war eine Informationsveranstaltung im Dezember 2015 unter Leitung des damaligen Präsidenten der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann, an der alle genannten Kommunen teilnahmen.

Weitere Informationen unter: http://www.argenister.de/

Zum natürlichen Verbreitungsgebiet des Lachses (Salmo salar) zählen auch die großen Stromgebiete, wie der Rhein und viele seiner Zuflüsse. Noch Ende des vergangenen Jahrhunderts zogen Lachse zu Hunderttausenden den Rhein hinauf zu ihren Laichplätzen, die hauptsächlich in den Oberläufen der Rheinseitengewässer lagen. Der Lachs galt als der wichtigste Brotfisch der Berufsfischer vom Mündungsgebiet in den Niederlanden bis zur ersten natürlichen Barriere, dem Rheinfall bei Schaffhausen.

Das Erlöschen der über lange Distanzen wandernden Fischpopulationen wie dem Lachs korreliert zeitlich eng mit der Errichtung von Wanderhindernissen, insbesondere durch die Staustufen am Oberrhein und in den Seitengewässern, insbesondere der Mosel. An der Lahn dürften die Lachse durch die Errichtung von Staustufen und –wehren bereits zum Ende des 18. Jahrhunderts verschwunden sein, nachdem ihr Aufstieg bereits im 17. Jahrhundert stark erschwert war.

Als weitere Negativ-Faktoren für die Bestände von Wanderfischen wie Lachs, wirkten sich in der jüngeren Vergangenheit aus:

  • die Verschlechterung der Wasserqualität,
  • der Verbau des Flusses einschließlich der Ufer und die damit einhergehende Zerstörung der Lebensräume,
  • die Degeneration der Laich- und Aufwuchsgewässer insbesondere in den Seitengewässen von Rhein und Mosel,
  • die Überfischung der Restbestände im Meer wie auch in den Flüssen.

Die alles verändernde Brandkatastrophe von Sandoz-Basel

In den Gewässern im Mittelrhein und Niederrhein war der Bestandszusammenbruch in den 1940er Jahren dramatisch. Insbesondere die zunehmend schlechtere Wasserqualität wirkte ab Ende der 1960er Jahre als „chemische Barriere“. Mit dem Brand der Chemiefabrik Sandoz (Basel) am 1. November 1986 gelangten zusammen mit dem Löschwasser der Feuerwehr mindestens 20 Tonnen hochgiftige Substanzen, insbesondere Pestizide und Insektizide, aber auch 150 Kilogramm Quecksilber in den Rhein. Letztlich wurde fast das gesamte aquatische Leben auf rund 400 Rheinkilometern durch das verseuchte Löschwasser vernichtet, von Basel bis zur Loreley trieben Millionen Kadaver verendeter Aale und anderer Fische an die Ufer bzw. wurden aus dem Wasser geborgen, bis in den Niederrhein waren die Auswirkungen der rot gefärbten Schadstoffwelle spürbar. Die Katastrophe machte der Öffentlichkeit zugleich aber auch durchaus überraschend deutlich, dass der Rhein lebte.

„Rhein 2020“ - Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins

Im Jahr 1987 - Jahr eins nach der Brandkatastrophe von Sandoz - entwarfen die Rheinanlieger Frankreich, Schweiz, Luxemburg, Deutschland und die Niederlande auf Ministerebene ein ehrgeiziges Sanierungsziel für den Rhein. Das übergeordnete Ziel war und ist die Wiederherstellung eines für den Rhein und seine Nebenflüsse potenziell natürlichen und sich selbst erhaltenden Fischbestandes, einschließlich der Wanderfischarten. Im „Aktionsprogramm Rhein“ konnte zwischen 1987 und 2000 mittels konzertierter und engagierter Umsetzung eines umfassenden Sanierungsplans in allen Rheinanliegerstaaten eine zu Beginn kaum vorstellbare Verbesserung der Rheinwasserqualität erzielt werden. Als ein Teilziel des „Aktionsprogramm Rhein“ wurde festgelegt, dass früher vorhandene höhere Arten - wie etwa der Lachs - im Rheinsystem wieder heimisch werden sollen. Das Ziel ist mittlerweile auf das Jahr 2020 ausgerichtet, im Programm „Rhein 2020“ zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins, in dem das Programm LACHS 2020 ein wichtiges Teilvorhaben ist.

Der Begriff der „Nachhaltigkeit” umfasst hier gleichzeitig und gleichwertig ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Die bislang betriebene Wasserpolitik hatte ihre Schwerpunkte bei der Verbesserung der Wasserqualität und wichtigen Nutzungen, so dass dem Erhalt eines intakten Fließgewässersystems bislang nicht der gebührende Stellenwert zukam. Die Partner im Programm Rhein 2020 nehmen sich im Sinne der Nachhaltigkeit verstärkt des ganzheitlichen Gewässerschutzes an.

Der Lachs als Zielart und Symbol

Der Lachs als „König der Fische“ wurde wegen seiner starken Symbolkraft und seiner hohen Lebensraumansprüche als Zielart und damit zur „Gallionsfigur“ des Programms gewählt, er ist ein empfindlicher Indikator für den Zustand eines Fließgewässers. Eine erfolgreiche Wiedereinbürgerung – also der Aufbau einer sich in naher Zukunft ohne Besatzmaßnahmen selbst erhaltenden Lachspopulation - kann als Beleg für einen Erfolg der ökologischen Sanierung angesehen werden, die im Sinne eines Mitnahmeeffekts auch anderen Arten zugutekommt.

Folgende Teilziele sollen für die Fischfauna im Rheinsystem erreicht werden:

  • Durchgängigkeit des Rheinhauptstroms inklusive des gesamten Deltabereichs und seiner Nebenflüsse: Erreichbarkeit der für Laichen und Aufwachsen wichtigen Rheinstrecken und Nebenflüsse für aufwandernde Fische;
  • Wiederherstellung und Schutz der Fischlaich- und Jungfischhabitate: geeignete Revitalisierung von freien Fließstrecken, Abflussanpassung weitgehend an natürliche Verhältnisse sowie die weitere Verbesserung der Wasser- und Sedimentqualität;
  • Verringerung der Mortalität durch besseren Schutz abwandernder Fische insbesondere durch Schutzeinrichtungen (inklusive Feinstrechen und Bypässe) an Wasserkraftanlagen, bei Wasserentnahmen und an Pumpwerken (z.B. bei Polderentwässerung in den Niederlanden).

Hierzu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Weitere Verbesserung der Durchgängigkeit im Rheindelta, um den Wanderfischen den Wechsel zwischen Süß- und Salzwasser zu ermöglichen;
  • Schaffung der stromaufwärts gerichteten Durchgängigkeit im Rhein und seinen Nebenflüssen, um einen ausreichenden Anteil der Rückkehrer (Beispiel Lachs) in die teilweise in den Oberläufen liegende Laichareale aufwandern lassen zu können;
  • Entwicklung und Erprobung neuer, möglichst naturnaher Lösungen für die Beseitigung von Wanderhindernissen und den Bau von Fischaufstiegen;
  • Fortsetzen von Besatzmaßnahmen bis sich ein selbst erhaltender Lachsbestand eingestellt hat; ein realistischer Zwischenschritt könnte ein Verzicht auf den Import von Lachseiern aus anderen Flussgebieten sein;
  • Schutzmaßnahmen für Aale wie z.B. die Verringerung der wasserkraftanlagenbedingten Mortalität während der Abwanderung. Verbesserung des Kenntnisstandes über die Aalpopulationen, Verbesserung der Besiedlung stromaufwärts sowie regionale Anpassung der Fischereiintensität (die Schutzmaßnahmen sollen auch anderen Fischarten wie z. B. dem Lachs zugutekommen);
  • Beobachtung der Populationsentwicklung des Nordseeschnäpels;
  • Beginn der Wiederansiedlung des Maifischs in Teilbereichen des Rheins: durch Besatzmaßnahmen mit Maifischlarven im Rahmen eines EU – LIFE – Projektes;
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Rettung des Störs;
  • Für ehemals stark bedrohte Arten wie Meerforelle, Finte und Neunaugen sind derzeit keine artspezifischen Maßnahmen vorzusehen. Die Rückkehrrate und Laichhabitate sollten aber weiter überwacht, untersucht und dokumentiert werden.

Wichtig ist, dass von den Maßnahmen im Programm LACHS 2020 auch weitere Langdistanz-Wanderfische wie Meerforelle, Meerneunauge, Flussneunauge, Stör, Finte und Maifisch profitieren, die ebenfalls zum Laichen aus dem Meer in die Süßwasserflusssysteme aufsteigen (anadrome Wanderfische, von griech. ἀνά aná „hinauf“). Umgekehrt wächst der Aal in den Flusssystemen heran und wandert zum Laichen ins Meer ab (katadrome Wanderfische, von griech. κατά katá „hinunter“). Darüber hinaus unternehmen auch viele typische Flussfische innerhalb der Flusssysteme Laichwanderungen – wie etwa Nase, Bachforelle, Äsche und Barbe (potamodrome Wanderfische, von griech. ποταμός potamós „Fluss“). Sie alle profitieren von der Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit, und mit Ihnen das gesamte Ökosystem im Gewässer.

Kooperation

Für ein ganzheitliches Management beteiligen sich Experten aus Wissenschaft und Praxis, die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer, Vereine, Fischerei- und Naturschutzverbände, Unternehmen und Privatpersonen europaweit an Projekten zur Wiedereinbürgerung des Lachses und weiterer Wanderfischarten.

Internationale Zusammenarbeit

Das Programm „LACHS 2020“ zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Ökosystems und Förderung der Wanderfische und insbesondere für den Aufbau eines Lachsbestandes wird von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) koordiniert und von den Rheinanliegerstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt.

Die internationale Zusammenarbeit stützt sich auf die rechtliche Basis des Übereinkommens zum Schutz des Rheins sowie verschiedener Europäischer Richtlinien und Verordnungen, die eine koordinierte Umsetzung im gesamten Flusseinzugsgebiet erfordern, wie z.B. die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die Europäische Hochwasserrichtlinie, die Aalverordnung und andere. Dabei unterstützen das unter Federführung der IKSR laufende Programm „Rhein 2020“ bzw. das Teilprogramm „LACHS 2020“ die Umsetzung der europäischen Richtlinien und Verordnungen und werden helfen, einen „guten chemischen und ökologischen Zustand“ im Einzugsgebiet des Rheins zu erreichen.

In Rheinland-Pfalz erfolgen danach die Gewässerrenaturierungen und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit insbesondere nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG im Rahmen der „Aktion Blau Plus“, für deren Umsetzung die SGD Nord als Obere Wasserbehörde federführend Verantwortung trägt. 

Länderübergreifende Zusammenarbeit

Einige rheinland-pfälzische Projektgewässer sind grenzüberschreitende oder bilden Grenzgewässer zu anderen Staaten oder Bundesländern. Daher ist die staaten- und länderübergreifende Kooperation unabdingbar. Am Siegsystem, das größtenteils in Nordrhein-Westfalen liegt, wird mit dem nördlichen Nachbarland eine enge Zusammenarbeit gepflegt. So beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz an den Betriebskosten der Kontroll- und Fangstation Buisdorf (Sieg). Dem entsprechend findet eine länderübergreifende Kooperation für das Lahnsystem statt, das im Oberlauf zu Nordrhein-Westfalen und im Mittellauf zu Hessen gehört. Die Ahr entspringt in Nordrhein-Westfalen, wobei dort bisher noch kein Lachsbesatz durchgeführt wurde. An der Mosel wird in Abstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an Lösungskonzepten gearbeitet, die helfen sollen die Barrierewirkung der Staustufen zu überwinden.

Ehrenamtliches Engagement

Gewässerschutz und Lachswiederansiedlung brauchen engagierte Partner vor Ort, die zugleich den Kontakt zu den Behörden herstellen – seien es Fischerei, Wasserwirtschaft oder Naturschutz. An allen Schwerpunktgewässersystemen außer an der Mosel existieren Arbeits- bzw. Interessengemeinschaften, die das Programm ehrenamtlich unterstützen, so die IG-Lahn, darüber hinaus die ARGE Saynbach, die ARGE Nister und die ARGE Ahr. Eine weitere ARGE entstand an der Nahe. Die Menschen aus der Region, die ihre Kenntnisse, Kontakte und Arbeit am Gewässer einbringen, stellen den Informationsfluss her und fördern und beschleunigen die Umsetzung von Maßnahmen oder übenehmen Bachpatenschaften. Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass die Besatz- und Monitoringmaßnahmen für den Lachs ohne die Ehrenamtler nicht durchführbar und auch nicht finanzierbar wären.

Ein deutliches Zeichen des Erfolges ist, dass in Lahn, Ahr, Sieg, Nister, Wisserbach, Elbbach (Sieg), Saynbach und Brexbach nicht nur seit Jahren aufsteigende Lachse und Meerforellen in großer Zahl gefangen werden. Auch in allen Gewässern mit Ausnahme der stauregulierten und nicht durchgängigen Lahn konnte die erfolgreiche natürliche Fortpflanzung des Lachses nachgewiesen werden. Um zu gewährleisten, dass der Lachs sich wieder dauerhaft in unseren Gewässern etabliert, ist es erforderlich die Besatz- und Kontrollmaßnahmen dauerhaft fortzusetzen.

Rechtliche Grundlagen

Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)