| Festsetzung des Wasserschutzgebiets „Stollen Alexandria“

SGD Nord schützt das Lebenselixier Trinkwasser: Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“ unbefristet festgesetzt

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 10.04.2024 ein Wasserschutzgebiet für den „Stollen Alexandria“ zugunsten der Verbandsgemeinde Bad Marienberg festgesetzt.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

„In einem sehr umfangreichen Verfahren konnten wir sicherstellen, dass für die Menschen in der Region um Bad Marienberg ihr Trinkwasser bewahrt bleibt und vor Beeinträchtigungen geschützt ist", erklärte SGD Nord Präsident Wolfgang Treis. „Diese wichtige Entscheidung unterstreicht die zentrale Bedeutung von Wasser als unser Lebenselixier und Nahrungsmittel Nummer eins.“

Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurden in den betroffenen Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod offengelegt. Fachbehörden haben zur geplanten Rechtsverordnung Stellung genommen, und es wurden etwa 1.000 Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebiets eingereicht, wobei diese größtenteils ähnlichen Inhalts waren. Diese richteten sich im Wesentlichen gegen die räumliche Ausdehnung des Schutzgebietes, die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit sowie gegen Einschränkungen der privaten, landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzungen. Darüber hinaus wurden Mehrkosten durch zusätzliche Auflagen bei künftigen Baumaßnahmen sowie eine Wertminderung der Grundstücke und Gebäude befürchtet.

Die anschließende Erörterung fand in Form einer Online-Konsultation statt, bei der die Einwender über drei Runden die Gelegenheit hatten, ihre Einwände in einem Frage-Antwort-Format zu diskutieren. Im Verlauf dieser Online-Konsultation wurden einige Verbote nach erneuter eingehender fachlicher Bewertung abgemildert, angepasst und konkretisiert. So wurden beispielsweise die Ausnahmen vom Verbot des Umgangs einschließlich des Transports wassergefährdender Stoffe ausgedehnt und landwirtschaftliche Sperrzeiten für Düngung, Beweidung und Feldbearbeitung minimiert. Darüber hinaus sind oberirdische Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe weiterhin zulässig. Auch dürfen weiterhin Märkte, Volksfeste und Großveranstaltungen stattfinden, unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Abwasser- und Abfallentsorgung.

Letztendlich ergab die Prüfung, dass die vorgesehenen Verbote keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Rechte Dritter darstellen, weshalb das Schutzgebiet festgelegt werden konnte.

Der Stollen im Westerwald stellt das größte Trinkwasservorkommen in der gesamten Region dar und versorgt rund 50.000 Menschen mit Wasser. Die jährlich zugelassene Entnahmemenge beträgt 1,6 Millionen Kubikmeter. Durch die Festlegung eines unbefristeten Wasserschutzgebiets werden umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen, um das Trinkwasser langfristig vor möglichen Gefahren zu schützen. Dies gewährleistet die sichere Versorgung der Bevölkerung mit einem der wichtigsten Lebensmittel überhaupt.

Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar: https://s.rlp.de/MHCmQ Weitere Informationen zum Verfahren sind ebenfalls online abrufbar: https://s.rlp.de/S5iCH 

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