Abwasserabgabe
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Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Einhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden.
Die Höhe der Abwasserabgabe bemißt sich an der eingeleiteten Schadstofffracht. Dadurch entfaltetet sie eine Lenkungsfunktion und sanktioniert überproportional Gewässerverunreinigungen.
Die Abwasserabgabe unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagswasserabgabe.
Abgabepflichtig sind grundsätzlich die kreisfreien Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden.
Die Abgabepflichtigen können die Abwasserabgabe mit Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte dienen, verrechnen.
Die Rechtsgrundlagen, die bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu beachten sind, finden Sie im Downloadbereich.