Informationen zur geplanten Neuregelung des Gemeingebrauchs an der Sauer
Die Sauer ist auf weiten Strecken wegen ihres naturnahen Gewässerlaufs sowie der Schönheit der Uferlandschaft für Kanuten sehr attraktiv. Demzufolge besteht auch schon seit Jahrzehnten ein erheblicher Nutzungsdruck.
Eine erste Regulierung des Befahrens der Sauer mit Kleinfahrzeugen wie Kanus, Kajaks, Schlauchbooten etc. erfolgte mit der Rechtsverordnung der ehemaligen Bezirksregierung Trier vom 22.02.1994 sowie parallel durch ein Reglement des Großherzogtums Luxemburg. Inhaltlich abgestimmte Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Großherzogtums Luxemburg sind an der Sauer erforderlich, da das Gewässer im Bereich eines sogenannten Kondominiums, d.h. eines gemeinsamen Hoheitsgebietes beider Staaten liegt.
Die seit dem Jahr 1994 geltenden Regelungen zum Befahren der Sauer mit Kleinfahrzeugen wie Kanus, Kajaks, Schlauchbooten etc. sind aus fachlicher Sicht jedoch nicht mehr geeignet, das Ziel eines wirksamen Schutzes der Gewässerökologie sowie der Flora und Fauna im Uferbereich sicherzustellen. Deshalb haben sich das Land Rheinland-Pfalz und das Großherzogtum Luxemburg bereits vor längerem entschieden, auf Basis aktualisierter Sachverständigengutachten hierfür neue einheitliche Regelungen zu treffen.
Auf Grundlage der gemeinsam abgestimmten Eckpunkte für eine Regelung führt die SGD Nord als nach dem Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz zuständige obere Wasserbehörde ein Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Sauer durch. Parallel dazu treffen die zuständigen luxemburger Behörden eine gleichlautende Regelung auf Grundlage des luxemburgischen Wasserrechts.
Der interessierten Öffentlichkeit stehen auf dieser Seite die wesentlichen Dokumente zur Einsicht und zum Download zur Verfügung:
- Entwurf der Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf und an der Sauer (Gewässer I. Ordnung) zwischen Wallendorf (Verbandsgemeinde Südeifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm) und Wasserbilligerbrück (Verbandsgemeinde Trier-Land, Landkreis Trier-Saarburg)
- Übersichtskarte
- Entwurf der Begründung der Rechtsverordnung
- Explications et Projet de modification canotage
Zusätzliche Informationen können der ebenfalls zum Download angebotenen Präsentation aus einer Informationsveranstaltung entnommen werden, die am 02.09.2020 im Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung des Großherzogtums Luxemburg stattfand.
Das Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz schreibt für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs kein bestimmtes Verfahren vor. Allerdings ist es erforderlich und auch ein Anliegen der SGD Nord, die verschiedenen Belange und Interessen (z. B. Wasserwirtschaft, Naturschutz, kommunale Entwicklung, Sport, Tourismus, Erholung) zu erfassen und in die Abwägung einzubeziehen.
Aus diesem Grund wird der aktuelle Entwurf der Verordnung und ihrer Begründung den verschiedenen Interessenverbänden und -vertretern (z. B. Umweltverbände, Kommunen, Industrie- und Handelskammer, Verbände des Kanusports und der Fischerei) schriftlich zur Verfügung gestellt. Zu dem Verordnungsentwurf können bis zum 15.10.2020 schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3 - 5, 56068 Koblenz