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2. Bewirtschaftungszeitraum

Der zweite Bewirtschaftungszeitraum begann am 22.12.2015 und endet am 21.12.2021. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die im Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen festgesetzten Maßnahmen umzusetzen. Am 22.12.2015 wurde der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme veröffentlicht. Im Vorfeld fand die Information und Anhörung der Öffentlichkeit statt.

Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme wurden am 22.12.2014 zur Anhörung ausgelegt. Bis zum 22.06.2015 konnte hierzu eine Stellungnahme abgegeben werden. In diesem Anhörungszeitraum fanden auch Öffentlichkeitsveranstaltungen statt. Da es sich bei dem Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen um Pläne und Programme im Sinne des § 14 b Abs. 1 UVPG handelt, musste außerdem eine Strategische Umweltprüfung erfolgen.

Die Umweltberichte wurden gemeinsam mit den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme zur Anhörung ausgelegt. Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurden zur Anhörung im Zeitraum vom 22.12.2013 bis 22.06.2014 ausgelegt. Dies galt auch für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm, welches vom 22.12.2012 bis zum 22.06.2013 zur Anhörung auslag.

Veröffentlichung der bundesweiten Zwischenbilanz 2018 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht die Verpflichtung, regelmäßig über den Stand der Maßnahmenumsetzung zu berichten. Für den zurzeit laufenden Bewirtschaftungszyklus (2016-2021) ist dies im Jahr 2018, in Form eines bundesweiten Berichtes, erfolgt.

Die für das gesamte Bundesgebiet erstellte Zwischenbilanz 2018 ist als Broschüre „LAWA-Zwischenbericht zur WRRL“ am 22.03.2019 (Tag des Wassers) veröffentlicht worden.

Download

LAWA-Zwischenbericht

Hier finden Sie den zum 22.12.2015 fristgerecht aktualisierten Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit (FGE) Rhein sowie die aktualisierten Maßnahmenprogramme für die Gewässer in Rheinland-Pfalz gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum von 2016 bis 2021.

Für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar wurde auf Ebene der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) ein eigener Bewirtschaftungsplan erstellt. Weitere Informationen sowie den Bewirtschaftungsplan Mosel-Saar finden Sie auf den Internetseiten der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) http://www.iksms-cipms.org/servlet/is/391/.

Der Bewirtschaftungsplan einschließlich der Maßnahmenprogramme für die internationale Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A) behandelt alle Aspekte des Gewässerschutzes, die die gesamte Flussgebietseinheit betreffen. Den Textteil sowie zugehörige Anhänge finden Sie auf den Internetseiten der IKSR http://www.iksr.org/.

Nähere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Niederrhein können auch unter http://www.flussgebiete.nrw.de eingesehen werden.
Das Chapeau-Kapitel als Teil des deutschen Bewirtschaftungsplans des Rheins, das gemeinsam von den am Rhein liegenden Bundesländern erstellt wurde, liegt seit dem 22.12.2015 vor und kann im Downloadbereich rechts und unter http://www.fgg-rhein.de/  heruntergeladen werden. Dieses Chapeau-Kapitel ist Teil des rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplans mit dem Titel: "Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein 2016-2021", der zusammen mit dem Anhang ebenfalls heruntergeladen werden kann.


Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan Rhein
Der Bericht „Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein 2016-2021“ gibt eine Übersicht zu allen wasserwirtschaftlich relevanten Daten und Informationen zu den Gewässern in Rheinland-Pfalz.

Der Kartenserver des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur EG-Wasserrahmenrichtlinie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich gezielt über wichtige Inhalte des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für die rheinland-pfälzischen Anteile in der Flussgebietseinheit Rhein umfänglich zu informieren. Zum Kartenserver gelangen Sie unter: www.wrrl.rlp.de

Bei der Bewirtschaftung von Oberflächen- und Grundwasserkörpern, die in Schutzgebieten liegen, sind neben den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie auch die sich aus den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen ergebenden Bewirtschaftungsziele zu berücksichtigen. Die Bewirtschaftungspläne zu den wasserabhängigen FFH- und Vogelschutzgebieten können auf den Seiten des Naturschutzes der SGD Nord http://naturschutz.rlp.de/?q=bewirtschaftungsplaene abgerufen werden.

Alle eben erwähnten Dokumente können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Weiterhin liegen sie zur Einsichtnahme während der allgemeinen Besuchszeiten in den Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (www.sgdsued.rlp.de/Ihr-Weg-zu-uns) aus.


Maßnahmenprogramme
Das Land Rheinland-Pfalz hat Anteile an vier Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheit Rhein (Übersicht Bearbeitungsgebiete). Dies sind die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein, Niederrhein und Oberrhein. Für diese Bearbeitungsgebiete sind Maßnahmenprogramme zu erstellen. Auf Grundlage der erneuten Bestandsaufnahme (2013) für die Gewässer in Rheinland-Pfalz sowie der Ergebnisse der seit 2006 laufenden neuen Überwachungsprogramme für die Gewässer wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Wasserkörper, die die Bewirtschaftungsziele voraussichtlich nicht erreichen, ausgewählt und mit den Maßnahmenträgern kommuniziert. Diese Ergebnisse wurden in den Maßnahmenprogrammen (ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungspläne) zusammengefasst. Als Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz sind sie Bestandteil des Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Rhein.

Die Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein und Niederrhein können hier heruntergeladen werden:

Informationen zum Bearbeitungsgebiet Oberrhein und das Maßnahmenprogramm können auf den Internetseiten der SGD Süd heruntergeladen werden.

 

 

Download

BWP 2016-2021

BWP-Chapeau-Kapitel FGG

BWP-Methodenbeschreibung pressures

SUP zusammenfassende Umwelterklaerung

 

Maßnahmenprogramm Mittelrhein

Maßnahmenprogramm 2016-21 Mittelrhein

Anhang 9.6.1 Einzugsgebiet Ahr Nette

Anhang 9.6.2 Einzugsgebiet Alsenz Wiesbach

Anhang 9.6.3 Einzugsgebiet Glan

Anhang 9.6.4 Einzugsgebiet Lahn

Anhang 9.6.5 Einzugsgebiet Nahe

Anhang 9.6.6 Einzugsgebiet Wied

 

Maßnahmenprogramm Niederrhein

Maßnahmenprogramm 2016-21 Niederrhein

Anhang 9.6.1 Einzugsgebiet Ahr Nette

Anhang 9.6.2 Einzugsgebiet Sieg

Anhang 9.6.3 Einzugsgebiet Wied

 

Maßnahmenprogramm Mosel Saar

Maßnahmenprogramm 2016-21 Mosel-Saar

Anhang 9.6.1 Einzugsgebiet Kyll Salm Lieser

Anhang 9.6.2 Einzugsgebiet Saar Ruwer Dhron

Anhang 9.6.3 Einzugsgebiet Sauer Prüm

Anhang 9.6.4 Einzugsgebiet Schwarzbach Blies

Anhang 9.6.5 Einzugsgebiet Untermosel

 

Umsetzung EU-WRRL: Bearbeitungsgebiete und Planungseinheiten

 

Im ersten Halbjahr 2015 wurden begleitend zur Anhörung zum fortzuschreibenden Bewirtschaftungsplan von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Öffentlichkeitsveranstaltungen durchgeführt, analog zum ersten Halbjahr 2009.

Im Rahmen der Veranstaltungen wurde über den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2013, die hieraus resultierenden Handlungsfelder und die Überlegungen zur Aktualisierung des Maßnahmenprogramms informiert.

Der Fokus der Veranstaltungen lag dabei auf der Vorstellung der Maßnahmenprogramme für Gewässereinzugsgebiete.  Die Teilnehmer konnten hierzu eigene Maßnahmenvorschläge und Ideen einbringen und diskutieren. Dabei ging es nicht um die detaillierte Vorstellung von Einzelmaßnahmen, sondern um die Darstellung der Programme als konzeptionelle Rahmenplanungen.

Alle interessierten Bürger, Wassernutzer, Bachpaten, Verbände, Vereine und Kommunen waren herzlich zu den Veranstaltungen eingeladen.

Für den Bereich der SGD Nord wurden insgesamt 9 Veranstaltungen durchgeführt, die anhand der Gewässereinzugsgebiete festgelegt wurden. Nachfolgend können zu den jeweiligen Veranstaltungen die Einladungen und Veranstaltungsdokumente heruntergeladen werden:

 

  • Gewässereinzugsgebiet Lahn vom 12.03.2015 in Montabaur
  • Gewässereinzugsgebiet Ahr, Nette vom 16.03.2015 in Niederzissen
  • Gewässereinzugsgebiet Nahe vom 18.03.2015 in Waldböckelheim
  • Gewässereinzugsgebiet Saar, Ruwer, Dhron vom 24.03.2015 in Trier
  • Gewässereinzugsgebiet Untermosel vom 20.04.2015 in Cochem
  • Gewässereinzugsgebiet Sieg vom 27.04.2015 in Kirchen (Sieg)
  • Gewässereinzugsgebiet Sauer, Prüm vom 07.05.2015 in Prüm
  • Gewässereinzugsgebiet Wied vom 18.05.2015 in Neuwied
  • Gewässereinzugsgebiet Kyl, Salm, Lieser vom 28.05.2015 in Wittlich

 

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1 Übersicht Planungseinheiten

2 Monitoringergebnisse 2014

3 Ökologischer Zustand 2014

Im Rahmen der Aufstellung der Entwürfe der Maßnahmenprogramme wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Die Strategische Umweltprüfung dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen der Durchführung des zu prüfenden Plans oder Programms (hier: die Maßnahmenprogramme) und vernünftiger Alternativen (nach § 14g UVPG). Das Ergebnis der Prüfung wird jeweils in einem Umweltbericht dargestellt. Die Umweltberichte beziehen sich formal auf die rheinland-pfälzischen Anteile der Bearbeitungsgebiete der Internationalen Flussgebietseinheit Rhein. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.12.2014 – 22.06.2015 konnten diese Umweltberichte für die Entwürfe der Maßnahmenprogramme der vier Bearbeitungsgebiete eingesehen werden.

 

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SUP zusammenfassende Umwelterklärung

Nach EG-WRRL ist in einem dreistufigen Beteiligungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2010 - 2015, 2016 - 2021 und 2022 - 2027, zu dem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die erste Stufe der Beteiligung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans 2016-2021 fand vom 22.12.2012 bis zum 22.06.2013 statt.

Zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung konnte ab dem 22.12.2013 innerhalb eines halben Jahres Stellung genommen werden. Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurden auf Grundlage der Beurteilung der Belastungssituation der Oberflächengewässer und des Grundwassers erarbeitet. Sie geben also einen Überblick über die bestehenden Belastungsschwerpunkte und zeigen für die Maßnahmenplanung im nächsten Bewirtschaftungszyklus Handlungsbereiche auf.

Im Anschluss erfolgten die Vorarbeiten zur Veröffentlichung der Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für den zweiten Bewirtschaftungszyklus von 2016-2021. Diese werden erstellt für die internationale Flussgebietseinheit Rhein, sowie dem rheinland-pfälzischen Teil in den Bearbeitungsgebieten Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein und die Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein. Für die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme gibt die EG-WRRL eine 6-monatige Frist zur Stellungnahme vom 22.12.14 bis zum 22.06.2015 vor. Außerdem wurden während des Anhörungszeitraums Öffentlichkeitsveranstaltungen im Frühjahr 2015 durchgeführt.

 

Download

Zeitplan-Arbeitsprogramm 2012 01

Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen

Ansprechpartner/in

Julien Brogard (Verwaltung)
Tel.: 0261 -120-2526

Fabiola Gergel (Verwaltung)
Tel.: 0261 -120-2545

Anastasia Savin (Technik)
Tel.: 02602 - 152- 4134


wrrl(at)sgdnord.rlp.de

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www.iksr.org

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