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  • 1. Bewirtschaftungszeitraum

1. Bewirtschaftungszeitraum

Der erste Bewirtschaftungszeitraum begann am 22.12.2009 und endete am 21.12.2015. Innerhalb dieses Zeitraumes galt es, die im Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen festgesetzten Maßnahmen umzusetzen. In einem Fortschrittsbericht wurde am 22.12.2012 über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen berichtet.

Am 22.12.2009 wurden der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme veröffentlicht. Im Vorfeld fand die Information und Anhörung der Öffentlichkeit statt. Die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme wurden am 22.12.2008 zur Anhörung ausgelegt. Bis zum 22.06.2009 konnte hierzu eine Stellungnahme abgegeben werden. In diesem Anhörungszeitraum fanden auch Öffentlichkeitsveranstaltungen statt. Da es sich bei dem Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen um Pläne und Programme im Sinne des § 14 b Abs. 1 UVPG handelt, musste außerdem eine Strategische Umweltprüfung erfolgen.

Die Umweltberichte wurden gemeinsam mit den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme zur Anhörung ausgelegt. Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurden zur Anhörung im Zeitraum vom 22.12.2007 bis 22.06.2008 ausgelegt. Dies galt auch für den Zeitplan und das Arbeitsprogramm, welches vom 22.12.2006 bis zum 22.06.2007 zur Anhörung auslag.

In dem sogenannten Fortschrittsbericht hat das Land Rheinland-Pfalz fristgerecht zum 22.12.2012 über den Stand der Umsetzung der Maßnahmenprogramme gegenüber der Kommission berichtet (Artikel 15, Absatz 3 der EG-Wasserrahmenrichtlinie). Eine Zusammenfassung dieses digitalen Berichtes ist als Download verfügbar.

Die Umsetzung der gemeldeten Maßnahmenprogramme ist in Rheinland-Pfalz erfolgreich angelaufen. Im Durchschnitt sind zur Halbzeit des Bewirtschaftungszeitraums gut fünfzig Prozent der gemeldeten Maßnahmen umgesetzt, bzw. sie befinden sich in der Umsetzungsphase. Rheinland-Pfalz ist daher bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf einem guten Weg.

Download

Fortschrittsbericht

In den Bearbeitungsgebieten der internationalen Flussgebietseinheit Rhein haben sich die jeweiligen Anrainer (Mitgliedstaaten bzw. Bundesländer) darauf verständigt, anstelle von Teilbewirtschaftungsplänen sogenannte Koordinierungsberichte zu erstellen. Ziel dieser Koordinierungsberichte ist es, den Arbeitsprozess der erforderlichen grenzüberschreitenden Abstimmungen transparent zu machen und die dabei erzielten Ergebnisse zusammenfassend aufzuzeigen. Alle spezifischen Fragestellungen in den Bearbeitungsgebieten Niederrhein, Mittelrhein werden in diesen Koordinierungsberichten (Teil B) behandelt.

Eine Ausnahme bildet das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar, wo auf Ebene der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) ein eigener Bewirtschaftungsplan erstellt wurde. Weitere Informationen sowie den Bewirtschaftungsplan Mosel-Saar finden Sie auf den Internetseiten der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) http://www.iksms-cipms.org/servlet/is/391/.

Der Bewirtschaftungsplan einschließlich der Maßnahmenprogramme für die internationale Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A) behandelt alle Aspekte des Gewässerschutzes, die die gesamte Flussgebietseinheit betreffen. Den Textteil sowie zugehörige Anhänge finden Sie auf den Internetseiten der IKSR http://www.iksr.org/.


Nähere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Niederrhein können auch unter http://www.flussgebiete.nrw.de eingesehen werden.

Das Chapeau-Kapitel als Teil des deutschen Bewirtschaftungsplans des Rheins, das gemeinsam von den am Rhein liegenden Bundesländern erstellt wurde, liegt seit dem 22.12.2009 vor und kann unter http://www.fgg-rhein.de/  heruntergeladen werden. Dieses Chapeau-Kapitel ist Teil des rheinland-pfälzischen Bewirtschaftungsplans mit dem Titel: "Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan und der Maßnahmenprogramme für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein", der unter http://www.wrrl.rlp.de/ heruntergeladen werden kann.

Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan Rhein
Der Bericht „Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan und der Maßnahmenprogramme für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein“ gibt eine Übersicht zu allen wasserwirtschaftlich relevanten Daten und Informationen zu den Gewässern in Rheinland-Pfalz.

Der Kartenserver des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur EG-Wasserrahmenrichtlinie bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich gezielt über wichtige Inhalte des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für die rheinland-pfälzischen Anteile in der Flussgebietseinheit Rhein umfänglich zu informieren. Zum Kartenserver gelangen Sie unter: www.wrrl.rlp.de


Maßnahmenprogramme
Das Land Rheinland-Pfalz hat Anteile an vier Bearbeitungsgebieten der Flussgebietseinheit Rhein. Dies sind die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein, Niederrhein und Oberrhein. Für diese Bearbeitungsgebiete sind Maßnahmenprogramme zu erstellen. Auf Grundlage der Gewässerbewertung (2008) für die Gewässer in Rheinland-Pfalz sowie der Ergebnisse der seit 2006 laufenden neuen Überwachungsprogramme für die Gewässer wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Wasserkörper, die die Bewirtschaftungsziele voraussichtlich nicht erreichen, ausgewählt und mit den Maßnahmenträgern kommuniziert. Diese Ergebnisse wurden in den sogenannten Maßnahmenprogrammen (ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungspläne) zusammengefasst. Als Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz sind sie Bestandteil des Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Rhein.


Die SGD Nord ist für die Erstellung der Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel/Saar, Mittelrhein und Niederrhein zuständig.


Die Erstellung des Maßnahmenprogramms für das Bearbeitungsgebiet Oberrhein wird durch die SGD Süd koordiniert. Informationen zum Bearbeitungsgebiet Oberrhein können auf den Internetseiten der SGD Süd http://www.sgdsued.rlp.de/Themen/Europaeische-Wasserrahmenrichtlinie/ heruntergeladen werden.

Im ersten Halbjahr 2009 wurden begleitend zur Anhörung zum Bewirtschaftungsplan von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Öffentlichkeitsveranstaltungen durchgeführt.

Im Rahmen der Veranstaltungen wurde über den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie, die Ergebnisse der Gewässerbewertung 2008, die hieraus resultierenden Handlungsfelder und die Überlegungen bezüglich der Inhalte des Maßnahmenprogramms informiert.

Der Fokus der Veranstaltungen lag dabei auf der Vorstellung der Maßnahmenprogramme für Gewässereinzugsgebiete.  Die Teilnehmer konnten hierzu eigene Maßnahmenvorschläge und Ideen einbringen und diskutieren. Dabei ging es nicht um die detaillierte Vorstellung von Einzelmaßnahmen, sondern um die Darstellung der Programme als konzeptionelle Rahmenplanungen.

Alle interessierten Bürger, Wassernutzer, Bachpaten, Verbände, Vereine und Kommunen waren herzlich zu den Veranstaltungen eingeladen.

Für den Bereich der SGD Nord wurden insgesamt 9 Veranstaltungen durchgeführt, die anhand der Gewässereinzugsgebiete festgelegt wurden:

  • Gewässereinzugsgebiet Untermosel am 22.04.2009 in Cochem
  • Gewässereinzugsgebiet Nahe am 28.04.2009 in Waldböckelheim
  • Gewässereinzugsgebiet Ahr, Nette am 29.04.2009 in Niederzissen
  • Gewässereinzugsgebiet Saar, Ruwer, Dhron am 12.05.2009 in Waldrach
  • Gewässereinzugsgebiet Sieg am 13.05.2009 in Kirchen/Sieg
  • Gewässereinzugsgebiet Kyll, Salm, Lieser am 19.05.2009 in Wittlich-Bomnogen
  • Gewässereinzugsgebiet Sauer, Prüm am 26.05.2009 in Bitburg
  • Gewässereinzugsgebiet Lahn am 27.05.2009 in Bad Ems
  • Gewässereinzugsgebiet Wied, Saynbach am 28.05.2009 in Neuwied

Download


P N 1 Bestandsaufnahme

P N 2 Monitoring

P N 3 Ökologie

P N 4 Planungseinheiten

Im Rahmen der Aufstellung der Entwürfe der Maßnahmenprogramme wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Die Strategische Umweltprüfung dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen der Durchführung des zu prüfenden Plans oder Programms (hier: die Maßnahmenprogramme) und vernünftiger Alternativen (nach § 14g UVPG). Das Ergebnis der Prüfung wird jeweils in einem Umweltbericht dargestellt. Die Umweltberichte beziehen sich formal auf die rheinland-pfälzischen Anteile der Bearbeitungsgebiete der Internationalen Flussgebietseinheit Rhein. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.12.2008 – 22.06.2009 konnten diese Umweltberichte für die Entwürfe der Maßnahmenprogramme der vier Bearbeitungsgebiete eingesehen werden.

Nach EG-WRRL ist in einem dreistufigen Beteiligungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2010 - 2015, 2016 - 2021 und 2022 - 2027, zu dem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die erste Stufe der Beteiligung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm des Bewirtschaftungsplans 2010-2015 fand vom 22.12.2006 bis zum 22.06.2007 statt.

Zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung konnte ab dem 22.12.2007 innerhalb eines halben Jahres Stellung genommen werden. Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen wurden auf Grundlage der Beurteilung der Belastungssituation der Oberflächengewässer und des Grundwassers erarbeitet. Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen geben also einen Überblick über die bestehenden Belastungsschwerpunkte und zeigen für die Maßnahmenplanung im nächsten Bewirtschaftungszyklus Handlungsbereiche auf.

Im Anschluss erfolgten die Vorarbeiten zur Veröffentlichung der Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für den ersten Bewirtschaftungszyklus von 2010-2015. Diese werden erstellt für die internationale Flussgebietseinheit Rhein, sowie dem rheinland-pfälzischen Teil in den Bearbeitungsgebieten Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein und die Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mosel-Saar, Mittelrhein und Niederrhein. Für die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme gibt die EG-WRRL eine 6-monatige Frist zur Stellungnahme vom 22.12.2008 bis zum 22.06.2009 vor. Außerdem wurden während des Anhörungszeitraums Öffentlichkeitsveranstaltungen im Frühjahr 2009 durchgeführt.

Ansprechpartner/in

Julien Brogard (Verwaltung)
Tel.: 0261 -120-2526

Fabiola Gergel (Verwaltung)
Tel.: 0261 -120-2545

Anastasia Savin (Technik)
Tel.: 02602 - 152- 4134


wrrl(at)sgdnord.rlp.de

Weitere Informationen

www.iksr.org

www.wrrl.rlp.de

http://www.iksms-cipms.org

www.sgdsued.rlp.de

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