Korrigierte Fassungen der Dokumente für den dritten Bwz. 2022-2027
Die Korrektur betrifft einen Teil der Bewertung des Oberflächenwasserkörpers (OWK) Leuk. Bei dem OWK Leuk handelt es sich um einen Grenzwasserkörper mit dem Saarland. In der Folge des Abstimmungsprozesses mit dem Saarland hätte für den ökologischen Zustand chemische Komponenten „UQN nicht eingehalten“ (Überschreitung des Pflanzenschutzmittels Flufenacet) und für den chemischen Zustand ohne ubiquitäre Stoffe „nicht gut“ (Überschreitung des Herbizids Isoprotoron) übertragen werden müssen, da Rheinland-Pfalz für diesen Wasserkörper keine eigenen Chemiedaten erhebt. Auf die ökologische Gesamtbewertung des OWK Leuk, hat dieses keinen Einfluss. Die korrigierte chemische Bewertung wurde nun im Bewirtschaftungsplan sowie im Maßnahmenprogramm Mosel-Saar korrigiert und die pdf-Dokumente entsprechend ausgetauscht.
Folgende Kapitel sind von den Änderungen im Bewirtschaftungsplan betroffen:
- Kapitel 4.1.6.3 Chemische Komponenten des ökologischen Zustandes/Potenzials
- Kapitel 4.1.6.4 Regionale Betrachtung (Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar)
- Kapitel 4.1.7 Chemischer Zustand der Oberflächengewässer
- Anhang 1.1 Tabelle der Oberflächenwasserkörper
Folgende Kapitel sind von den Änderungen im Maßnahmenprogramm Mosel-Saar betroffen:
- Kapitel 3.2.2.1 Oberflächenwasserkörper (OWK) Fließgewässer - Chemischer Zustand
- Anhang 1, Tabelle 1.2. Risikoabschätzung für die Oberflächenwasserkörper im BG Mosel-Saar
3. Bewirtschaftungszeitraum
Die Wasserrahmenrichtlinie gibt die Erreichung des guten Zustands aller Gewässer bis 2015 vor. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verlängerungen bis 2021 und 2027 möglich.
Leider konnten die Ziele auch im zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 nicht für alle Gewässer erreicht werden. Daher wurden der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme in Rheinland-Pfalz für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 im Entwurf, im Rahmen der Information und Anhörung der Öffentlichkeit, aktualisiert.
Aktuell ist auch die dritte und letzte Phase der Anhörung beendet. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gibt daher bekannt, dass die Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete Mittelrhein, Niederrhein und Mosel-Saar angenommen wurden. Folgende Dokumente liegen nun endgültig vor und werden veröffentlicht:
- Bewirtschaftungsplan 2022-2027
- Methodenband
- Überblicksbericht der Flussgebietsgemeinschaft Rhein
- Maßnahmenprogramme sowie die dazugehörigen Umweltberichte (SUP gem. UVPG) der Bearbeitungsgebiete
- Mittelrhein
- Niederrhein
- Mosel-Saar
- zusammenfassende Umwelterklärung für die Bearbeitungsgebiete Mittelrhein, Niederrhein und Mosel-Saar
Die Dokumente finden Sie rechts.
Weitergehend Informationen hierzu finden Sie auch unter Bewirtschaftungsplanung im 3. Bewirtschaftungszeitraum.
Auftakt Öffentlichkeitsbeteiligung
Wo stehen wir beim Gewässerschutz? Hat sich die Qualität beim Grundwasser, in den Seen und Fließgewässern in den letzten Jahren verbessert? Wo müssen wir bei der Gewässerreinhaltung und der naturnahen Gewässerentwicklung an Tempo zulegen? Mit welchen Maßnahmen erreichen wir weitere Fortschritte in Rheinland-Pfalz? Welche erfolgreichen Projekte zeigen, wie es geht? Landesweit 16 digitale regionale Informationsveranstaltungen im April und Mai 2021 wollen Antworten auf diese Fragen geben. Die Veranstaltungen sind der Auftakt zur Öffentlichkeitsbeteiligung über die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Alle, die sich für lebendige Gewässer interessieren, sind herzlich eingeladen virtuell mit Fachleuten der Wasserbehörden über Ideen und Vorschläge zum Gewässerschutz in ihren regionalen Gewässereinzugsgebieten zu diskutieren.
Bringen Sie sich ein, wenn es um das Wohl von unser aller Lebensgut Wasser geht.
Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Flyer und unter http://www.wrrl-rheinlandpfalz.de/
Veröffentlichung der bundesweiten Zwischenbilanz 2018 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
Nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht die Verpflichtung, regelmäßig über den Stand der Maßnahmenumsetzung zu berichten. Für den zurzeit laufenden Bewirtschaftungsplan (2016-2021) ist dies im Jahr 2018, in Form eines bundesweiten Berichtes, erfolgt.
Aktuell ist die für das gesamte Bundesgebiet erstellte Zwischenbilanz 2018 als Broschüre „LAWA-Zwischenbericht zur WRRL“ am 22.03.2019 (Tag des Wassers) veröffentlicht worden. Der bundesweite Zwischenbericht kann hier herunter geladen werden.
Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot – Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Aktuell wurde der Leitfaden zur Erstellung des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht.
Er steht hier zur Verfügung und richtet sich an Antragsteller wasserrechtlicher Vorhaben.
2. Bewirtschaftungszeitraum
Der Bewirtschaftungsplan einschließlich der Maßnahmenprogramme für die Gewässer in Rheinland-Pfalz nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie liegt seit dem 22.12.2009 vor. Der erste Bewirtschaftungszeitraum erstreckte sich somit vom 22.12.2009 bis zum 21.12.2015. Das vorgegebene Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, die Erreichung des guten Zustandes aller Gewässer bis 2015, konnte nicht erreicht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fristverlängerungen bis 2021, maximal bis 2027 in Anspruch genommen werden. Daher erfolgte die Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans einschließlich der Maßnahmenprogramme. Diese liegen fristgerecht seit dem 22.12.2015 vor. Seit diesem Datum befindet sich die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im zweiten Bewirtschaftungszeitraum, der sich bis zum 21.12.2021 erstreckt.
Gemäß § 85 Absatz 4 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) wurden die folgenden Pläne durch Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 48 vom 21.12.2015) für behördenverbindlich erklärt:
- der Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Rhein in der Fassung vom 22. Dezember 2015, koordiniert von der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins, soweit er das Gebiet von Rheinland-Pfalz betrifft,
- der Bewirtschaftungsplan für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar in der Fassung vom 22. Dezember 2015, koordiniert von den Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar, soweit er das Gebiet von Rheinland-Pfalz betrifft,
- der rheinland-pfälzische Bewirtschaftungsplan 2016-2021 (inkl. Chapeau-Kapitel, koordiniert von der Flussgebietsgemeinschaft Rhein) erstellt durch da MULEWF, einschließlich der Maßnahmenprogramme Stand 22.12.2015, erstellt durch die jeweils zuständigen SGD`en.
Die vollständigen Texte können hier heruntergeladen werden. Texte die speziell das Bearbeitungsgebiet Oberrhein betreffen sind auf der Internetseite der SGD Süd verfügbar (www.sgdsued.rlp.de).
Weitere Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz erhalten Sie unter http://www.wrrl.rlp.de .
Im nun laufenden zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016-2021) befinden sich die im fortgeschriebenen Maßnahmenprogramm beschriebenen Maßnahmen in der Planung und Umsetzung.