Überschwemmungsgebiet Ahr
Hier finden Sie ab dem 04.10 den Veröffentlichungstext, die Karten und weitere Informationen zum Überschwemmungsgebiet der Ahr.
Übersicht: | ||
Ort | Vewaltungseinheit | Blätter |
Dorsel | VG Adenau | 1 bis 4 |
Müsch | 4 bis 8 | |
Antweiler | 8 bis 12 | |
Reifferscheid | 10 bis 11 | |
Eichenbach | 12 bis 14 | |
Fuchshofen | 11 bis 15 | |
Wershofen | 14 bis 18 | |
Winnerath | 15 bis 16 | |
Schuld | 17 bis 25 | |
Insul | 24 bis 28 | |
Dümpelfeld | 27 bis 29 | |
Hönningen | VG Altenahr | 28 bis 36 |
Ahrbrück | 35 bis 41 | |
Altenahr | 41 bis 51 | |
Mayschoß | 51 bis 55 | |
Rech | 55 bis 58 | |
Dernau | 57 bis 62 | |
Bad Neuenahr-Ahrweiler | Stadt | 62 bis 91 |
Sinzig | Stadt | 91 bis 105 |
Das in der Legende aufgeführte ÜSG Rhein betrifft nur die Blätter 100 bis 105.
Die Daten des neuen vorläufig sichergestellten Überschwemmungsgebietes der Ahr (§76 Abs. 3 WHG) wurden im Geoportal Rlp veröffentlicht. In der visualisierten NETGIS Anwendung ist es auch möglich zwischen Luftbildern und topographischen Karten zu wechseln und z.B. mithilfe eines Smartphones seinen eigenen Standort zu bestimmen.
Liege ich im Überschwemmungsgebiet? - Software zur Bestimmung der Wasserspiegellage
Ob Ihr Grundstück von dem neuen Überschwemmungsgebiet betroffen ist, können Sie über die Software zur Bestimmung der Wasserspiegellage zu jeder Zeit im Internet abfragen.
Durch Eingabe der Postadresse erfahren Sie, ob das eigene Grundstück bzw. das Flurstück im Überschwemmungsgebiet liegt und wie hoch in diesem Fall der Wasserstand des Bemessungshochwassers ist. Alternativ ist dies auch über das Koordinatenpaar (Rechts-/Hochwert UTM32) möglich.
Unter folgendem Link können die Daten abgefragt werden: Software Wasserspiegellage
Bitte nutzen Sie die Eingabemaske im mittleren Teil auf der sich öffnenden Webseite.
Zusätzliche Informationen besonderer Gefahrenbereich Ahrtal
Bei den in den Arbeitskarten dargestellten gelben Bereichen handelt es sich um vorläufige Angaben, in die noch weitere Berechnungen einfließen werden.
Die gelbe Zone innerhalb des Überschwemmungsgebiet markiert den vorläufigen besonderen Gefahrenbereich. Hier ist im Regelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Wiederaufbau vollkommen zerstörter Häuser oder Häuser, die aus statischen Gründen abgerissen werden müssen, nicht möglich. Gebäude, die durch Reparatur instandgesetzt werden können sind von der zuvor genannten Regelung ausgenommen.
In der weitaus größeren blauen Zone kann in der Regel wiederaufgebaut werden. Dort wird eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in der Regel unter Auflagen möglich sein.
Die Arbeitskarten können unter folgendem Link abgerufen werden: Überschwemmungsgebiet Ahr - Arbeitskarten Zukunftskonferenz
Gewässeruntersuchungen
Weitere Informationen finden Sie hier-->
Bodenuntersuchungen
Auch die Böden wurden nach Extremwetterkatastrophe umfangreich untersucht. Weitere Informationen finden Sie hier-->