Hochwasserrisikomanagment-Pläne
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Um einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu setzen, gibt die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) konkrete Arbeitsschritte vor, die durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden müssen. Nach der Risikobewertung und der Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind nun die Hochwasserrisiko-managementpläne zu erarbeiten. Diese dienen dazu, die nachteiligen Folgen, die an oberirdischen Gewässern mindestens von einem Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit ausgehen, zu verringern, soweit dies möglich und verhältnismäßig ist. Die Pläne legen für die Risikogebiete angemessene Ziele und Maßnahmen für das Risikomanagement fest. Dieses umfasst Aspekte wie Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor einem Hochwasser sowie Regeneration und Wiederherstellung nach einem Hochwasser.
Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden für die Flussgebietseinheiten er-stellt, nach denen die Gewässer gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 20.10.2000 zu bewirtschaften sind. Maßgeblich für Rheinland-Pfalz ist insoweit die Flussgebietseinheit Rhein. Diese ist wegen ihrer Größe in neun Bearbeitungsgebiete aufgeteilt. Rheinland-Pfalz hat Anteile an den Bearbeitungsgebieten Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein und Mosel-Saar.
Bei der Aufstellung der Pläne ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Diese Prüfung soll grundsätzlich sicherstellen, dass die Auswirkungen von Plänen und Programmen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, bewertet und berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Umweltbericht darzustellen.
Im Aufstellungsverfahren hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als federführend zuständige Behörde die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne sowie die dazugehörigen Umweltberichte für die rheinlandpfälzischen Teile der Bearbeitungsgebiete Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein und Mosel-Saar veröffentlicht. Im Rahmen der Offenlage bestand die Möglichkeit zur Stellungnahme für die Öffentlichkeit und die interessierten Stellen. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen ausgewertet. Das Ergebnis dieser Auswertung wurde in den Endfassungen der Hochwasserrisikomanagementpläne berücksichtigt.
Entsprechend den Vorgaben der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden die Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22. Dezember 2015 fertiggestellt und werden hier veröffentlicht.
Im zweiten Zyklus (2015-2021) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden die Pläne des ersten Zyklus überarbeitet. Der überarbeitete Plan gilt in der Folge für die Jahre 2021-2027. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat entschieden, dass im zweiten Zyklus ein gemeinsamer, länderübergreifender Plan für jedes Flussgebiet in Deutschland erstellt wird. Dies war auch der Wunsch der EU-Kommission. Für das Land Rheinland-Pfalz bedeutet dies, dass es am Hochwasserrisikomanagementplan Rhein mitarbeitet.
Um einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu setzen, gibt die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) den Mitgliedstaaten drei wesentliche Arbeitsschritte vor. In einem ersten Schritt sind die Hochwasserrisiken für die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu bewerten. Für die Gewässerabschnitte, für die dabei ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, sind anschließend Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen bevor dann für diese Gebiete Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen sind. In den Plänen werden angemessene Ziele und Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements formuliert, die Aspekte Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor sowie die Regeneration und Wiederherstellung nach einem Hochwasser umfassen. Diese Bearbeitungsschritte sind zyklisch alle 6 Jahre e zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Im Dezember 2015 wurden erstmals für die rheinland-pfälzischen Teile der Flussgebietseinheit Rhein vier Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) für die Bearbeitungsgebiete Ober- Mittel- und Niederrhein sowie für Mosel-Saar, erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden bis Dezember 2021 die HWRM-Pläne fortgeschrieben. Zur Aktualisierung und Fortschreibung der Pläne wird es für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ab 2021 erstmals einen von allen acht Bundesländern einvernehmlich erarbeiteten HWRM-Plan geben.
In Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen, das Ergebnis ist in einem Umweltbericht nach festzuhalten (§ 40 UVPG). Die Federführung in Rheinland-Pfalz obliegt dabei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Unter Berücksichtigung der Anmerkungen aus dem Scoping-Verfahren besteht daher jetzt im Rahmen der Offenlage die Möglichkeit für die Öffentlichkeit und die interessierten Stellen zur Stellungnahme zu den Entwürfen des Umweltberichts und des HWRM-Plans Rhein 2021–2027.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen ausgewertet, das Ergebnis wird bei der finalen Erstellung des HWRM-Planes bis zum 22.12.2021 berücksichtigt.
Die Entwürfe des HWRM-Planes und des Umweltberichts sowie das Formular zur Stellungnahme sind über das Internet unter www.hochwassermanagement.rlp.de/servlet/is/201020 abrufbar.
Äußerungen und Stellungnahmen zu den Entwürfen des Umweltberichts und des HWRM-Plans können ab dem 22.März 2021 bis spätestens zum 22.Juli 2021 abgegeben werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular im Internet zur Verfügung. Dieses ist zu richten an die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Trier
Deworastraße 8
54290 Trier
oder per Mail an hwrm21@sgdnord.rlp.de.
Alternativ können Sie einen Termin zur Einsicht in der jeweiligen Dienststelle, unter geltenden Corona-Sicherheitsstandards vereinbaren Die Anhörungsdokumente werden bis zum 22. Juni 2021 zur Einsicht bei den Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd zugänglich sein. Sie können dort nach Terminvereinbarung montags-donnerstags jeweils von 08:00 – 12:00 und von 14:00 – 15:30, freitags von 08:00 – 13:00 eingesehen werden.
Die Adressen der Regionalstellen lauten wie folgt:
Trier: Deworastraße 8, 54290 Trier, Tel.: 0651 / 4601 - 0
Montabaur: Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, Tel.: 02602 / 152 – 0
Koblenz: Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz, Tel.:0261 / 120-0
Mainz: Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz, Tel.: 06131 / 2397 – 0
Kaiserslautern: Fischerstraße 12, 67655Kaiserslautern, Tel.: 0631 / 3674 – 0
Neustadt: Karl-Helfferich Str. 22, 67433 Neustadt, Tel.: 06321 / 994 – 0
Derzeit findet auch die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Internationalen Hochwasserrisikomanagement-Plans statt, der in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) erstellt wurde. Weitere Informationen zur internationalen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier:
https://www.iksr.org/de/eu-richtlinien/hochwasserrichtlinie/hochwasserrisikomanagementplan