Hochwasserrisikomanagement
In den letzten Jahren wurde Mitteleuropa durch eine Reihe von verheerenden Hochwasserereignissen heimgesucht. Vor allem in den Jahren 1993 und 1995 an Rhein und Mosel, 1997 an der Oder sowie 2002, 2006 und 2013 an der Elbe. Diese Ereignisse und insbesondere die "Jahrhundertflut" im August 2002 an der Elbe haben deutlich gemacht, wie verletzbar unsere moderne Gesellschaft gegenüber Hochwasserereignissen ist.
Bei dem sogenannten Hochwasserrisikomanagement werden die Risiken zunächst systematisch analysiert und bewertet und danach wirksame Schutzmaßnahmen geplant, umgesetzt und überwacht. Der Schwerpunkt liegt nicht wie bei den bisherigen Hochwasserschutzstrategien auf den technischen Maßnahmen. Es werden auch präventive und vorsorgende Maßnahmen in der Raumplanung, der Eigenvorsorge und im Katastrophenschutz eingeschlossen. Das Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist die Förderung des Risikobewusstseins sowie die größtmögliche Vermeidung, Verminderung und Begrenzung des Hochwasserrisikos unter Beteiligung aller Betroffenen und Akteure. Die Strategie des Hochwasserrisikomanagements wurde in den letzten Jahren gesetzlich verankert durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL), die dann durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts 2009 in bundesdeutsches Recht umgesetzt wurde.
Die HRWM-RL gibt den Mitgliedstaaten für jede Flussgebietseinheit bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit oder für jeden in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Teil einer internationalen Flussgebietseinheit folgende Arbeitsschritte mit unterschiedlichen Durchführungsfristen vor:
- Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
- Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten bis Ende 2013
- Erstellung von Risikomanagementplänen bis Ende 2015
Die Überprüfung und Aktualisierung der Umsetzung erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren. Durch diese Regelung wird die Dynamik des Hochwasserrisikos berücksichtigt. Das Hochwasserrisiko verändert sich stets durch verschiedene Maßnahmen und durch die Auswirkungen des Klimawandels. Somit ist die Bewertung der Hochwasserrisiken ein dauerhafter Prozess, der niemals abgeschlossen ist und immer als vorläufig betrachtet wird.
Um einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu setzen, gibt die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) konkrete Arbeitsschritte vor, die durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden müssen.
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Um einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu setzen, gibt die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) den Mitgliedstaaten drei wesentliche Arbeitsschritte vor. In einem ersten Schritt sind die Hochwasserrisiken für die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu bewerten. Für die Gewässerabschnitte, für die dabei ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, sind anschließend Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen bevor dann für diese Gebiete Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen sind. In den Plänen werden angemessene Ziele und Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements formuliert, die Aspekte Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor sowie die Regeneration und Wiederherstellung nach einem Hochwasser umfassen. Diese Bearbeitungsschritte sind zyklisch alle 6 Jahre e zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Im Dezember 2015 wurden erstmals für die rheinland-pfälzischen Teile der Flussgebietseinheit Rhein vier Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) für die Bearbeitungsgebiete Ober- Mittel- und Niederrhein sowie für Mosel-Saar, erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden bis Dezember 2021 die HWRM-Pläne fortgeschrieben. Zur Aktualisierung und Fortschreibung der Pläne wird es für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ab 2021 erstmals einen von allen acht Bundesländern einvernehmlich erarbeiteten HWRM-Plan geben.
In Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen, das Ergebnis ist in einem Umweltbericht nach festzuhalten (§ 40 UVPG). Die Federführung in Rheinland-Pfalz obliegt dabei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Unter Berücksichtigung der Anmerkungen aus dem Scoping-Verfahren besteht daher jetzt im Rahmen der Offenlage die Möglichkeit für die Öffentlichkeit und die interessierten Stellen zur Stellungnahme zu den Entwürfen des Umweltberichts und des HWRM-Plans Rhein 2021–2027.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen ausgewertet, das Ergebnis wird bei der finalen Erstellung des HWRM-Planes bis zum 22.12.2021 berücksichtigt.
Die Entwürfe des HWRM-Planes und des Umweltberichts sowie das Formular zur Stellungnahme sind über das Internet unter www.hochwassermanagement.rlp.de/servlet/is/201020 abrufbar.
Äußerungen und Stellungnahmen zu den Entwürfen des Umweltberichts und des HWRM-Plans können ab dem 22.März 2021 bis spätestens zum 22.Juli 2021 abgegeben werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular im Internet zur Verfügung. Dieses ist zu richten an die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Trier
Deworastraße 8
54290 Trier
oder per Mail an hwrm21@sgdnord.rlp.de.
Alternativ können Sie einen Termin zur Einsicht in der jeweiligen Dienststelle, unter geltenden Corona-Sicherheitsstandards vereinbaren Die Anhörungsdokumente werden bis zum 22. Juni 2021 zur Einsicht bei den Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd zugänglich sein. Sie können dort nach Terminvereinbarung montags-donnerstags jeweils von 08:00 – 12:00 und von 14:00 – 15:30, freitags von 08:00 – 13:00 eingesehen werden.
Die Adressen der Regionalstellen lauten wie folgt:
Trier: Deworastraße 8, 54290 Trier, Tel.: 0651 / 4601 - 0
Montabaur: Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, Tel.: 02602 / 152 – 0
Koblenz: Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz, Tel.:0261 / 120-0
Mainz: Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz, Tel.: 06131 / 2397 – 0
Kaiserslautern: Fischerstraße 12, 67655Kaiserslautern, Tel.: 0631 / 3674 – 0
Neustadt: Karl-Helfferich Str. 22, 67433 Neustadt, Tel.: 06321 / 994 – 0
Derzeit findet auch die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Internationalen Hochwasserrisikomanagement-Plans statt, der in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) erstellt wurde. Weitere Informationen zur internationalen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier:
https://www.iksr.org/de/eu-richtlinien/hochwasserrichtlinie/hochwasserrisikomanagementplan
Hochwasser ist als Teil des natürlichen Wasserkreislaufes ein Naturereignis, das nicht verhindert werden kann. Die Natur kennt keine Hochwasserschäden. Hochwasser führt erst zu Schäden, wenn der Mensch betroffen ist. Im Zuge der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger groß geschrieben.
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