Sturzflutgefährdung von Siedlungsbereichen durch Starkregen
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Aufgrund der globalen Klimaveränderung ist auch mit einer Zunahme von Starkregenereignissen zu rechnen, die großen diesbezüglichen Schadensereignisse der letzten Jahre belegen dies eindeutig.
Bei außergewöhnlich hohen Niederschlägen in kurzer Zeit, sogenannten Starkregen, wird die Infiltrationskapazität des Bodens überschritten, sodass sich das Niederschlags-wasser an der Oberfläche sammelt und dem Gefälle folgend abfließt. Dieser Oberflächenabfluss konzentriert sich in Geländemulden und auf Wegen und Straßen. Je größer das Einzugsgebiet dieser konzentrierenden Strukturen ist und je höher das Gefälle, umso größer ist die Gefahr, dass eine Sturzflut entsteht. Aber auch im schwach geneigten Gelände können unter ungünstigen Bedingungen Sturzfluten auftreten und zu großen Schäden in Siedlungsbereichen oder an der Infrastruktur führen.
Trifft eine Sturzflut bzw. wild abfließendes Wasser auf bebautes Gebiet, so kann es dort zu Überflutungsschäden kommen, auch wenn dort kein Gewässer verläuft. Die öffentliche Kanalisation ist in kürzester Zeit überlastet, Straßen verwandeln sich in reißende Bäche. In diesen Fällen gilt es, die Wassermassen über „Notwasserwege“ (z. B. Straßen mit beidseitig hohen Borsteinen etc.) abzuleiten und frühzeitig bauliche Vorkehrungen zu treffen, dass Schäden an den Gebäuden durch volllaufende Keller- oder Erdgeschosse möglichst vermieden werden.
Das Landesamt für Umwelt (LfU), Mainz, hat flächendeckend für Rheinland-Pfalz kommunale Infopakete zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge erstellt. Diese Infopakete liegen den Verbandsgemeinden und Städten für die Berücksichtigung in der Bauleitplanung vor. Dieses Infopaket beinhaltet u. a. eine Gefährdungsanalyse der Ortslagen durch Sturzflut nach Starkregen, einschließlich ausgewiesener Starkregengefährdungskarten. Darin werden innerhalb der Verbandsgemeinde bzw. der Stadt Bereiche identifiziert, die besonders zur Sturzflutbildung und Überflutung neigen. Auf dieser Grundlage werden Aussagen getroffen, inwieweit Ortslagen oder Ortsteile aufgrund ihrer Geländesituation potenziell besonders gefährdet sind und allgemeine Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung vorgeschlagen.
Mit Blick auf die zunehmenden Starkregenereignisse wird empfohlen, örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte unter Beteiligung der Betroffenen zu erstellen. […] Die Erstellung örtlicher Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptewird von der Wasserwirtschaftsverwaltung Erst auf dieser Ebene können dann konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Die Erstellung wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % gefördert.
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung bzw. im Landschaftsplan sowie in Bebauungsplänen können zudem für die besonders gefährdeten Ortslagen Flächen festgelegt oder gekennzeichnet werden, in denen flächenhafte Vorsorgemaßnahmen umgesetzt werden sollten.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bitten wir daher, bei der Aufstellung der Bauleit-planung die der Verbandsgemeinde bzw. der Stadt bereits vorliegende Gefährdungsanalyse mit den ausgewiesenen Sturzflutentstehungsgebieten nach Starkregen (Karte 5) zu berücksichtigen, diese Gebiete von einer Bebauung freizuhalten und Notwasserwege für die möglichst schadlose Ableitung von Wassermassen nach Starkregen sicherzustellen.