In den Jahren 2003, 2006 und in den letzten drei Sommern erreichte die Temperatur in den Fließgewässern, insbesondere im Rhein, aufgrund längerer sommerlicher Hitzeperioden zum Teil kritische Werte mit Tagesmittel von über 28 °C und Tagesmaxima von über 29 °C. In der staugeregelten Mosel bildeten sich massiv Blaualgen aus. Einschränkungen bei der Kühlwasserversorgung von Industriebetrieben und Kraftwerken und erschwerte Bedingungen für die Fließgewässerfauna, insbesondere für die Fische, waren die Folge.
Die Gewässertemperatur ist auch für die kleineren rheinland-pfälzischen Fließgewässer von Bedeutung, da von ihr alle biologischen und chemischen Prozesse im Gewässer beeinflusst werden. Neben hohen Gewässertemperaturen und zusätzliche Wärmeeinleitungen können die Lebensbedingungen der Gewässerbiozönose auch durch die Wasserführung, die Dauer der Hitzeperiode, der Sauerstoffgehalt oder Regenfälle mit Schmutzwassereinträgen beeinflusst werden. Staugeregelte Gewässer sind ebenfalls gesondert zu betrachten.
Die rheinland-pfälzische Süßwasserqualitätsverordnung vom 9. Juli 1997 bezweckt, die Qualität von Fließgewässern zu schützen oder zu verbessern. Für die Cyprinidengewässer Rhein, Mosel, Saar und Nahe legt die Verordnung als Qualitätsanforderung einen Temperaturgrenzwert von 28 °C, für die Salmonidengewässer Ahr, Kyll, Schwarzbach, Wied, Nister, Sieg einen Temperaturgrenzwert von 21,5 °C fest. Dies bedeutet, dass Wärmeeinleitungen nicht dazu führen dürfen, dass die Gewässertemperatur in der Zone unterhalb der Einleitungsstelle 28 °C bzw. 21,5 °C übersteigt.
Drohen extreme Hitzeperioden mit hohen Wassertemperaturen in den Fließgewässern kann eine Reduzierung der Wärmeeinträge aus Industriebetrieben und Kraftwerken erforderlich werden. Hierfür wurde ein Handlungskonzept mit stufenweiser Vorgehensweise entwickelt. Das Handlungskonzept besteht aus 4 Stufen:
- Stufe 1 „Verstärkte Beobachtung“ bei Wassertemperaturen > 25°C bzw. 18,5°C; durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und die SGDen findet eine verstärkte Beobachtung der Wassertemperaturen, des Sauerstoffgehaltes und des Abflussgeschehens statt. Es wird eine Prognose der Entwicklung erstellt.
- Stufe 2 „Information“ bei Wassertemperaturen > 27°C bzw. 20,5°C; die Einleiter und Nutzer der Gewässer werden über die Extremsituation informiert und aufgefordert, sich auf Einschränkungen vorzubereiten.
- Stufe 3 „Reduzierung der Wärmeeinleitungen“ bei Wassertemperaturen > 28°C bzw. 21,5°C; die Betriebe werden aufgefordert, die Wärmeeinleitungen durch betriebliche Umstellungen einzuschränken.
- Stufe 4 „Behördliche Einschränkung der Wärmeeinleitungen“ bei Wassertemperaturen > 29°C bzw. 22,5°C; eine weitgehende Reduzierung der Wärmeeinleitungen bis hin zu Betriebseinschränkungen ist auch durch ordnungsbehördliches Handeln der Wasserbehörden möglich.
Die Temperaturschwellen im Handlungskonzept basieren dagegen auf Tagesmittelwerten. Diese werden nach Zusammenstellung und Auswertung durch das LfU am Folgetag unter folgendem LINK veröffentlicht: https://wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/1250/.