Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmefrachteinleitungen § 4 LWEntG
Verrechnungsfähige Aufwendungen:
Effizienzanalyse für Maßnahmen zur Reduzierung der eingeleiteten Wärmefracht
Errichtung/Erweiterung von Anlagen, die von der Wasserbehörde vor Maßnahmenbeginn anerkannt worden sind
Verrechnungsgrenzen:
-bis zu 25 % des Wasserentnahmeentgelts
-Aufwendung und Wasserentnahmeentgelt aus demselben Veranlagungszeitraum
-Investitionsmaßnahme über max. drei aufeinanderfolgende Jahre verrechnungsfähig
Ansprechpartner/in
Victoria von Biedersee
Tel.: 0261 120-2579