Kooperationen
Das Wasserentnahmeentgeltgesetz bietet einen Anreiz für Wasserversorgungsunternehmen und Getränkehersteller, Kooperationen mit der Landwirtschaft für den Gewässerschutz einzugehen.
Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz (LWEntG) können 50% der Aufwendungen des Wasserversorgers oder des Getränke herstellenden Betriebes aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit landwirtschaftlichen Betrieben zum Schutz des Grundwassers oder oberirdischer Gewässer mit dem Wasserentnahmeentgelt in demselben Jahr verrechnet werden.
Zusätzlich kommt eine 30%-ige Förderung nach der FöRiWWV in Betracht, wenn es sich in diesem Bereich um einen roten Grundwasserkörper handelt.
Voraussetzung ist ein verbindlicher Kooperationsvertrag mit nachweislich gewässerschonenden Maßnahmen, deren Umsetzung und deren Überprüfung auf Wirksamkeit.
Im Bereich der SGD Nord wurden im Veranlagungsjahr 2019 rd. 85,815,00 € im Rahmen von Kooperationsverträgen mit Landwirten verrechnet.
Die Verrechnungen verteilen sich wie folgt:
Landkreis/verrechneter Betrag.
WIL | 13.813.00 |
BIT | 15.977,00 |
WW | 376,00 |
NR | 34.007,00 |
KH | 13.813,00 |
COC | 11.282,00 |
VUK | 5.097,00 |
BIR | 5.260,00 |
Ansprechpartner/in
Viktoria von Biedersee
Tel.: 0261 120-2526