Elektronische Abgabenerhebung (eAbwAG)
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Mit dem Fachverfahren zur Elektronischen Abwasserabgabeerhebung (e-AbwAG) werden die Geschäftsprozesse der Abgabeerhebung auf Grundlage einer vorgangsbezogen, webbasierenden Anwendungsarchitektur unterstützt.
Ab dem 01. Januar 2016 sind gem. § 11 Abs. 3 LAbwAG Abwasserabgabeerklärungen nicht mehr schriftlich, sondern nur noch elektronisch nach einem durch Verwaltungsvorschrift bestimmten Datensatz des für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministeriums zu übermitteln.
Für die Abgabepflichtigen stellt diese Gesetzesänderung eine wesentliche Verfahrensvereinfachung dar. Sie übersenden zukünftig ihre mit dem Fachverfahren erstellen Abgabeerklärungen nicht mehr in zweifacher Ausfertigung (digital und unterschrieben auf dem Postweg), sondern nur noch systemimmanent durch Freigabe der erfassten Daten im Erfassungsmodul von „e-AbwAG“.
Wir entscheiden über die Anträge registrierter Abgabepflichtiger im Rahmen der elektronischen Kommunikation ebenfalls digital über die Virtuelle Poststelle (VPS).
Kommunale Abgabepflichtige sind bereits bei der Virtuellen Poststelle RLP (VPS) registriert, für gewerbliche Abgabepflichtige besteht eine Registrierungsmöglichkeit hier.
Das Erfassungsmodul zur Elektronischen Abwasserabgabenerhebung finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Victoria von Biedersee
Tel.: 0261 120-2579