Abwasserabgabe
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Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Einhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden.
Die Höhe der Abwasserabgabe bemißt sich an der eingeleiteten Schadstofffracht. Dadurch entfaltetet sie eine Lenkungsfunktion und sanktioniert überproportional Gewässerverunreinigungen.
Die Abwasserabgabe unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagswasserabgabe.
Abgabepflichtig sind grundsätzlich die kreisfreien Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden.
Die Abgabepflichtigen können die Abwasserabgabe mit Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte dienen, verrechnen.
Entwicklung der Nges. Reinigungsleistung
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Die Abwasserabgabeentwicklung steht in engem Zusammenhang mit der Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlagen.
Entwicklung des Abwasserabgabeaufkommens
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Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe wurden aufgrund der steigendenden Reinigungsleitungen kontinuierlich immer weniger.
Victoria von Biedersee
Tel.: 0261 120-2579
Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen
* Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin
** Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Mainz