Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Stoffstrommanagements und der Sanierung von Altlasten
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur "Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Fördergrundsätze - Abfall und Altlasten , ca. 30 KB)" vom 01. Deszember 2015 (MinBl. S. 362) im Wege der Projektförderung
- abfallwirtschaftliche Untersuchungen und sonstige Maßnahmen der Abfallvermeidung, -verwertung und geordneten Beseitigung,
- die Sanierung von Altlasten.
Es soll damit ein Anreiz für Vorhaben zur Abfallvermeidung und für die beschleunigte Verwirklichung einer ökologischen und ökonomischen Abfallentsorgung gegeben werden.
Priorität haben Maßnahmen, die zukunftsträchtige Technologien verfolgen oder modellhaften Charakter besitzen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuwendungen können auf Antrag erhalten:
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE = Landkreise, kreisfreien Städte),
- deren Zusammenschlüsse und
- Gebietskörperschaften für Maßnahmen zur Altlastensanierung.
Die örE und deren Zusammenschlüsse können die Mittel an beauftragte Dritte weitergeben.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Regel mit einem Festbetrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Ausnahmsweise ist auch eine Anteilsfinanzierung möglich.
Bewilligungsbehörde ist dasMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel und die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion.