Siedlungsabfallwirtschaft
Siedlungsabfälle sind Hausmüll, Bauschutt und vergleichbare Abfälle, auch aus Industrie, Handel und Gewerbe.
Der Norden von Rheinland-Pfalz verfügt über eine ausreichende Zahl leistungsfähiger Abfallentsorgungsanlagen. Dazu zählen u.a. Industrieheizkraftwerke, Biogasanlagen, Abfallsortier- und Behandlungsanlagen, Anlagen zur biologischen wie auch zur chemisch-physikalischen Behandlung von Abfällen.
Abfälle, auch Siedlungsabfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können, müssen umweltverträglich beseitigt werden.
Dazu stehen im Bereich der SGD Nord 7 Abfalldeponien der Deponieklasse 2 zur Verfügung. Die Landkreise sowie zwei Zweckverbände betreiben diese Deponien.
Die SGD Nord führt die Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Deponien sowie ihre Überwachung durch.
Die Zulassung und Überwachung dieser Anlagen obliegt der SGD Nord.
Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Siedlungsabfälle
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten stellt demnächst als oberste Abfallbehörde den Entwurf einer Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz‚ Teilplan: Siedlungsabfälle vor.