Gewerbeabfälle
Unter dem Begriff Gewerbeabfälle werden hausabfallähnliche Gewerbeabfälle sowie produktionsspezifische Abfälle subsumiert. Nur ein Teil dieser Abfälle wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen. Im Jahr 2015 waren dies 82.694 Tonnen hausabfallähnliche Gewerbeabfälle sowie 12.985 Tonnen produktionsspezifische Abfälle.
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) (bitte verlinken zu: https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/) ist novelliert worden. Die neue Fassung ist am 01.08.2017 in Kraft getreten. Mit der Novelle wird die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfallregelungen angepasst. Ziel ist dabei insbesondere, die fünfstufige Abfallhierarchie auch im Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen anzuwenden.