Elektro- und Elektronikaltgeräte
Einführung
Der Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte ist einer der am schnellsten wachsenden Märkte in der westlichen Welt. So wächst auch der Abfallberg aus diesem Bereich dreimal schneller als der Berg der übrigen kommunalen Abfälle.
Elektro- und Elektronikaltgeräte bestehen aus einer komplexen Mischung von Werkstoffen und Bauteilen, die zunehmend Probleme auf der Entsorgungsseite bereiten können. Insbesondere gefährliche Stoffe in den Geräten können bei nicht sachgemäßer Vorbehandlung erhebliche Umweltschäden verursachen. Schon heute ist ein großer Teil der Schadstoffe in unserem Müll auf Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzuführen.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Um eine möglichst hohe Quote getrennt gesammelter Altgeräte zu erreichen, weist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (- ElektroG) den Gerätenutzern die Verantwortung dafür zu, dass die Altgeräte nicht im Restmüll landen. Verbraucherinnen und Verbraucher können seit dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen.
Alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Darüber hinaus müssen sie eine Garantie nachweisen, dass die Finanzierung der Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können, gesichert ist.
Die Hersteller sind verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle einzurichten, die unter anderem die Herstellerregistrierung vornimmt und gegenüber den jeweiligen Herstellern eine Abholanordnung für die gesammelten Altgeräte ausspricht. Sie erhebt ferner Daten, z.B. über in Verkehr gebrachte, zurückgenommene sowie verwertete Geräte, und meldet diese Daten den staatlichen Stellen. Für diese Aufgaben gründeten die Hersteller die Stiftung "Elektro-Altgeräte Register - EAR".
Zur Vereinfachung der Handhabung des Monitorings (Überwachung) der Elektrogeräteentsorgung durch die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen hat das Umweltbundesamt den so genannten "Leitfaden Monitoring" veröffentlicht, der einen pragmatischen Gesamtansatz zur Erfüllung der Dokumentations- und Nachweispflichten nach dem ElektroG enthält (Leitfaden; pdf, ca. 0,4 MB).
Aufgrund der neu gefassten Richtlinien WEEE und RoHS (siehe oben) muss das ElektroG novelliert werden. Die Stoffbeschränkungen wurden bisher in § 5 ElektroG geregelt. Aufgrund des höheren Regelungsumfangs der RoHS werden die Stoffbeschränkungen zukünftig in einer eigenständigen Verordnung, der so genannten Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), geregelt. Derzeit befindet sich die ElektroStoffV noch im formellen Gesetzgebungsverfahren (Entwurf der ElektroStoffV).