Bau- und Abbruchabfälle
Bau- und Abbruchabfälle sind massenmäßig von besonderer Relevanz, da sie den größten Teil des Abfallaufkommens ausmachen. Die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern 2011 überlassenen Massen erreichten eine Größenordnung von rund 1,0 Mio. Mg. Das tatsächliche Aufkommen liegt aber um einiges höher, da ein nicht quantifizierbarer Anteil privaten Verwerterfirmen angedient wird und somit abfallbilanziell nicht erfasst werden kann. Bau- und Abbruchabfälle werden nach entsprechender Aufbereitung je nach Materialeigenschaft für Rekultivierungszwecke, im Tiefbau, ja sogar als Betonzuschlagstoff verwendet.
Die Entwicklung von Vermeidungs- und Verwertungsstrategien hat angesichts der Bedeutung dieses Massenstroms einen besonderen Stellenwert. Hinweise hierzu enthält der Leitfaden Bauabfälle, der vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz erarbeitet wurde.
Eine umfassende Übersicht über Entsorgungsmöglichkeiten mineralischer Bauabfälle ermöglicht die vom ifeu-Institut für das Land Rheinland-Pfalz erstellte Broschüre Stoffstrommanagement Bauabfall:
Stoffstrommanagement Bauabfall.pdf
Mit dem Ziel, den Anteil von RC-Baustoffen in der Bauwirtschaft zu erhöhen, wurde am 15.10.2012 ein Bündnis "Kreislaufwirtschaft auf dem Bau" geschlossen. Die Unterzeichner der Vereinbarung verpflichten sich, darauf hinzuwirken, dass Abbruch- und Rückbaumaßnahmen selektiv erfolgen, anfallende Massen dem Recycling zugeführt werden und Böden, bei entsprechender Eignung und erfolgter Gütesicherung, in technischen Bauwerken zu verwerten:
Anforderungen an die Verwertung von Böden und Bauabfällen außerhalb von Deponien sind in den Informationsblättern 24, 25, 26 der Altllastenexpertengruppe (ALEX) des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz enthalten.
Weitere Informationen zu den Themen Böden, Bauabfall und Straßenbauabfälle hat das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz auf den Serviceseiten bereitgestellt unter:
http://www.lfu.rlp.de/
Eine ordnungsgemäße Verwertung von Boden- oder Bauschuttmaterial ist immer dann gegeben, wenn ein Nutzen erkennbar ist. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn dieses Material in technischen Bauwerken verwendet wird. Als technische Bauwerke werden mit dem Boden verbundene Anlagen bezeichnet, die technische Funktionen erfüllen, z.B.:
- Lärm- und Sichtschutzwälle,
- Straßen,
- Straßendämme,
- Tragschichten für technische Bauwerke.
In Abhängigkeit von den festgestellten Schadstoffgehalten wird das zu verwertende Bodenmaterial Einbauklassen (Z1.1, Z 1.2, Z 2) zugeordnet. Der Einstufung in die entsprechenden Einbauklassen gehen i. d. R. chemisch-analytische Untersuchungen voraus.
Im ALEX-Infoblatt 26 werden die Anforderungen für die Verwertung von Boden- und/oder Bauschuttmaterial unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht zur Herstellung einer technischen Funktion zahlreiche Fallgestaltungen detailliert beschrieben.
Hinweise
Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol. % gilt als Bauschutt.
Boden und Bauschutt > Z 2 (Feststoff) TR Boden sind als gefährliche Abfälle einzustufen und gegenüber der SAM andienungspflichtig.
Download
|
Bei der Entsorgung von Straßenbauabfällen sind in den letzten Jahren immer wieder Fragestellungen aufgetreten, wie z.B. zur Erkennung belasteter Materialien auch in den unteren Straßenschichten oder zu den Anforderungen an das Kaltrecyclingverfahren.
Im September 2002 wurde daher der Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalz gegründet Die Federführung obliegt dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht. Weitere Informationen zum Arbeitskreis und die bisher erschienenen Veröffentlichungen finden Sie auf der Homepage des LfU:
Stoffstrommanagement in der Bauwirtschaft