Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImschG
Förmliches Genehmigungsverfahren
Die Errichtung und der Betrieb von Abfallanlagen sowie die wesentliche Änderung solcher Anlagen bzgl. Lage, Beschaffenheit oder ihres Betriebs bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Im förmlichen Genehmigungsverfahren ist ggf. eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Für das förmliche Genehmigungsverfahren finden die Vorschriften der §§ 4 ff. des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), die vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( 4. BImSchV), sowie die 9. Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Anwendung.