Deponien
Planfeststellungsverfahren
Die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedürfen der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.
Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Für das Planfeststellungsverfahren finden die Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Anwendung.