Abfallanlagen
Der Norden von Rheinland-Pfalz verfügt über eine ausreichende Zahl leistungsfähiger Abfallentsorgungsanlagen. Dazu zählen u.a. Industrieheizkraftwerke, Biogasanlagen, Abfallsortier- und Behandlungsanlagen, Anlagen zur biologischen wie auch zur chemisch-physikalischen Behandlung von Abfällen.
Die Zulassung und Überwachung dieser Anlagen obliegt der SGD Nord (vgl. Immissionsschutz)
Abfälle, die nicht vermieden oder verwertet werden können, müssen umweltverträglich beseitigt werden.
Dazu stehen im Bereich der SGD Nord 7 Abfalldeponien der Deponieklasse 2 zur Verfügung. Die Landkreise sowie zwei Zweckverbände betreiben diese Deponien.
Die SGD Nord führt die Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Deponien sowie ihre Überwachung durch.
Eine Aufstellung der Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle in Rheinland-Pfalz ist zu finden hier.
Deponien
Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImschG
Archiv
Gewerbegebiet Neuwied Distelfeld - Weitere Informationen finden Sie hier.