Kreislaufwirtschaft
Der Weg von der Wegwerfgesellschaft hin zur Kreislaufwirtschaft ist eine zentrale Aufgabe einer nachhaltigen Umweltpolitik. Für Deutschland als rohstoffarmes Land ist die Ressourceneffizienz von besonderer Bedeutung. Die Bemühungen, Rohstoffe sparsam einzusetzen, müssen deutlich gesteigert werden. Die herkömmliche Abfallwirtschaft muss zu einer Rohstoffwirtschaft werden, die Entsorgung von Abfällen wird zur Versorgung mit Sekundärrohstoffen.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zum 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Es modernisiert das bisher geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und setzt die von der Europäischen Union überarbeitete neue Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um. Umwelt- und Klimaschutz, Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft sind wesentliche Schwerpunkte dieses Gesetzes. Das Gesetz sieht folgende Rangfolge bei Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung vor:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Diese notwendige Neuausrichtung im Umgang mit Stoffen soll zu einer Abkehr von der Wegwerfgesellschaft führen. Diesen Prozess auf dem Weg zu einer größeren Ressourceneffizienz bei Kommunen und Wirtschaft anzustoßen und fachlich zu begleiten, gehört zu den anspruchsvollen Aufgaben der SGD Nord als obere Abfallbehörde.
Zuständige Stellen
Zentralreferat
Anja Hillmann-Stadtfeld
Tel. 0261 120-2546
Regionalstelle Koblenz
Thomas Müller
Tel. 0261 120-2953
Regionalstelle Montabaur
Dr. Thomas Lenhart
Tel. 02602 152-4122
Regionalstelle Trier
Tobias Pein
Tel. 0651 4601-5415