Bodenverwertung
Bei der Verwertung von Boden- und Bauschuttmaterial werden folgende Anwendungsbereiche unterschieden:
- Bodenverwertung innerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
- Bodenverwertung unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
Je nach Anwendungsfall gelten unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit des verwerteten Materials. Bei der Verwertung innerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht und unterhalb einer durchwurzelbaren Schicht zur Herstellung einer natürlichen Bodenfunktion darf ausschließlich Bodenmaterial verwendet werden. Mineralische Fremdbestandteile (z.B. Bauschutt, Ziegelbruch) sind nur in geringen Anteilen zulässig.
Handlungsanleitungen für die Verwertung von Boden in Rheinland-Pfalz außerhalb von Deponien geben die Informationsblätter 24, 25 der Altllastenexpertengruppe (ALEX) des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz.
Ergänzend zu den genannten Handlungsanleitungen werden im Informationsblatt 27 zusätzliche Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien in Gebieten mit naturbedingt (geogen) erhöhten Hintergrundwerten bekannt gegeben.
Dies kann dazu führen, dass Böden mit Belastungen über den Vorsorgewerten eingebaut werden können.
Die Verwertung von Boden und Bauschutt in technischen Bauwerken unterliegt dem Abfallrecht.
Hinweis:
Für selbstständige Aufschüttungen ab zwei Meter Höhe oder mit einer Grundfläche von mehr als 300 m² ist in Rheinland-Pfalz eine baurechtliche Genehmigung erforderlich!