Bodenbelastungsgebiete
Treten schädliche Bodenveränderungen flächenhaft auf, so kann die SGD Nord als Obere Bodenschutzbehörde Bodenbelastungsgebiete durch Rechtsverordnung ausweisen.
Eine wesentliche Informationsquelle für die Klärung der Aufgabe der Ausweisung eines Gebiets mit bodenbedingt erhöhten Gehalten stellt der Bericht „Hintergrundwerte der Böden von Rheinland-Pfalz“ sowie der dazugehörige WEB-Kartenserver dar.
Bezogen auf alle vorliegenden Fälle der ALEX - Informationsblättern 24, 25 und 26 wurde als Vollzugshilfe für das Ein- und Aufbringen von Materialien in Gebieten mit erhöhter geogenbedingter Schadstoffbelastung das ALEX - Informationsblatt 27 erstellt.
Bisher wurden noch keine Bodenbelastungsgebiete ausgewiesen.