Vorsorgender Bodenschutz
Die Funktionen von Böden lassen sich durch Sanierung und Rekultivierung nie vollkommen wiederherstellen. Der Vorsorgegedanke zielt daher auf den nachhaltigen Schutz der natürlichen Ressource Boden vor schädlichen Bodenveränderungen und den schonenden und sparsamen Umgang mit Böden.
Die Vorsorge im Bodenschutzrecht ist vorrangig relevant beim Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in Böden. Neben der Einbringung von Fremd- bzw. Schadstoffen sollen Verdichtungen und Vernässungen durch geeignete technische Maßnahmen sowie durch Berücksichtigung der Menge und des Zeitpunktes des Aufbringens vermieden werden.
Treten schädliche Bodenveränderungen flächenhaft auf, so kann die SGD Nord als Obere Bodenschutzbehörde Bodenbelastungsgebiete durch Rechtsverordnung ausweisen.
Ebenso ermächtigt das Landesbodenschutzgesetz die SGD Nord, für besonders schutzwürdige Böden Bodenschutzgebiete auszuweisen.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartner der Regionalstellen.
Bei der Verwertung von Boden- und Bauschuttmaterial werden folgende Anwendungsbereiche unterschieden:
1.Bodenverwertung innerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
2.Bodenverwertung unterhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
Weitere Informationen finden Sie hier.
Treten schädliche Bodenveränderungen flächenhaft auf, so kann die SGD Nord als Obere Bodenschutzbehörde Bodenbelastungsgebiete durch Rechtsverordnung ausweisen.
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