Ihr Recht auf Information

Seit dem 01.01.2016 gibt es in Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz zur Gewährung von Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung will damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung vergrößern, und zwar ohne Nachweis eines „berechtigten Interesses“.

Der Anspruch auf Informationszugang soll hierbei so weit bestehen, wie nicht das Landestransparenzgesetz dies mit Rücksicht auf zu schützende Belange Dritter ausschließt. Er kann durch Antrag gegenüber den öffentlichen Stellen geltend gemacht werden. Darüber hinaus werden jederzeit abrufbare amtliche Informationen auf der Transparenzplattform des Landes zur Verfügung gestellt.

Flaggen und ein Roll-Up zum Landestransparenzgesetz
Aufsteller zum Landestransparenzgesetz

Kontaktdaten der Landestransparenzbeauftragten der SGD Nord

Sigrid Wirz-Ries
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstr. 3–5
56068 Koblenz
Deutschland
Tel.: +49 (0) 261 120-2136
E-Mail: Transparenzrecht(at)sgdnord.rlp.de und sigrid.wirz-ries(at)sgdnord.rlp.de

Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Hier gelangen Sie auf die Internetseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI).

Transparenzgesetz

Das Gesetz zum Landestransparenzrecht finden Sie hier.