Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord plant als Obere Naturschutzbehörde im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie die Durchführung von zwingend erforderlichen Amphibienschutzmaßnahmen im Naturraum Westerwald. Das im Jahr 2017 gestartete Amphibienprojekt wird im Rahmen des ELER-Entwicklungsprogrammes „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) auch durch die Europäische Union gefördert. Die meisten Amphibienarten sind bei uns durch den Verlust oder Beeinträchtigung ihrer angestammten Lebensräume sehr stark in ihrem Bestand gefährdet. Ein langfristiges Überleben vieler Arten, wie beispielsweise der Gelbbauchunke oder auch des Laubfroschs, ist ohne die aktive Hilfe des Menschen bei der Anlage und Pflege entsprechender Lebensräume oft nicht möglich.
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