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Was ist der Einheitliche Ansprechpartner?

Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Seine rechtliche Grundlage hat er in zwei Richtlinien der Europäischen Union: der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie. Dem EAP obliegen drei Aufgabenbereiche.

Servicestelle für Existenzgründer und Unternehmer

Zum einen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EAP Existenzgründern und Unternehmern dabei, alle für die Aufnahme und Ausübung einer gewerblichen Dienstleistung, eines Handwerks oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Verwaltungsverfahren und Formalitäten zu erledigen.

Servicestelle für Berufsqualifikationen

Zum andern steht der EAP auch bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation mit Rat und Tat zur Seite. In einem beruflichen Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob ein ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Dies ist insbesondere bei sogenannten reglementierten Berufen von Bedeutung. Reglementierte Berufe sind solche Berufe, für die ein bestimmter Ausbildungsnachweis erbracht werden muss,
bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf. Wichtige reglementierte Berufe sind Pflegeberufe
(Altenpfleger, Krankenpfleger), akademische Heilberufe (Ärzte, Apotheker), Erziehungsberufe (Erzieher, Lehrer, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen) und Sozialberufe (Sozialpädagogen, Sozialarbeiter).

Servicestelle bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Ferner unterstützt der EAP Unternehmen aus dem EU-Ausland bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungstätigkeit. Bevor ein Dienstleistungsunternehmen nämlich in einem anderen Mitgliedstaat der EU tätig werden kann, muss es behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse einholen. Auf der Grundlage der EU- Dienstleistungsrichtlinie ist es Aufgabe des EAP in jedem EU-Mitgliedstaat, die Unternehmen genau bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen den Weg durch behördliche Anforderungen des Landes zu erleichtern. Der jeweilige EAP begleitet Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten aktiv auf ihrem Weg durch die behördlichen Instanzen, informiert sie über die Formalitäten, die nötig sind, um in einem anderen EU-Staat tätig zu werden und nimmt ihnen einen Teil dieser Formalitäten ab.

Einheitliche Ansprechpartner gibt es daher in allen Bundesländern und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wobei kann der Einheitliche Ansprechpartner unterstützen?

Vorrangiges Ziel des EAP ist es, Verwaltungsaufwand für die Antragsteller zu verringern und den Start in eine selbstständige Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern. Als einheitliche Stelle nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz können mit Hilfe des EAP eine Vielzahl von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren und das Verfahren auf Berufsanerkennung einfach und bequem aus der Ferne abgewickelt werden. Lästige und zeitraubende Behördengänge entfallen. Das Bundes- und Landesrecht sieht derzeit mehr als 230 verschiedene Verfahren vor, die über den EAP abgewickelt werden können. Die Liste der derzeit über den EAP abwickelbaren Verfahren können Sie auf dem EAP Internet-Portal einsehen.

Darüber hinaus steht der EAP mit verlässlichen Informationen zu behördlichen Anforderungen und Genehmigungsverfahren bereits im Vorfeld der Existenzgründung mit Rat und Tat zur Seite. Er informiert dabei über die Anforderungen, Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit, eines Handwerks oder einer freiberuflichen Tätigkeit benötigt werden.

Der Einheitliche Ansprechpartner unterliegt in seinem Handeln der staatlichen Aufsicht und Haftung.

Was sind die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Überblick?

  • beschafft alle Informationen zu den relevanten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, über zuständige Behörden, beizubringende Formulare, einzuhaltende Fristen, entstehende Kosten,
  • stellt alle notwendigen Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren, z.B. die notwendigen Formulare bereit – soweit vorhanden auch in digitaler Form,
  • ermöglicht eine vollständige Verfahrensabwicklung auf elektronischem Weg, z.B. per E-Mail oder über das Internet,
  • bietet eine einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden,
  • übernimmt die vollständige Verfahrenskorrespondenz,
  • wirkt auf eine zügige und ordnungsgemäße Erledigung der Verfahren gegenüber den zuständigen Behörden hin und
  • erteilt Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand.

Was kostet die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners?

Für die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners in Rheinland-Pfalz fallen keine Gebühren an. Jedoch können bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren Gebühren bei den zuständigen Behörden entstehen, die dann vom Antragsteller zu tragen sind. Der Einheitliche Ansprechpartner erläutert gerne, welche Gebühren im Fall einer Verfahrensabwicklung voraussichtlich auf den Antragsteller zukommen.

Wie kann ich den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen?

Zur Kontaktaufnahme stehen alle gängigen Kommunikationswege per Telefon, Fax, E-Mail und per Briefpost zur Verfügung. Natürlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht nur elektronisch, sondern auch persönlich vor Ort ansprechbar. Hierfür ist allerdings eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Zur rechtssicheren Kommunikation, insbesondere bei der  Abwicklung von Verwaltungsverfahren, wird der Weg über das EAP Internet-Portal empfohlen.  Dies vereinfacht nicht nur das Verfahren, sondern sichert auch den geschützten Transport der Daten. Zur Einrichtung des Postfachs ist die erstmalige Registrierung erforderlich. Unter www.eap.rlp.de finden Sie alle weiteren Informationen zur sicheren Antragsstellung.

Grundsätzlich kann man sich mit allen telefonischen, schriftlichen oder digitalen Anfragen in Deutsch, Englisch oder Französisch an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden. Die Verwaltungsverfahren können derzeit allerdings nur in deutscher Sprache abgewickelt werden.

Wo finde ich weitere Informationen über den Einheitlichen Ansprechpartner?

Alle weiteren Informationen zum EAP und seinem Serviceangebot finden Sie auf der zentralen Internetplattform des Einheitlichen Ansprechpartners unter www.eap.rlp.de

Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Rheinland-Pfalz

Portal der Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland

Portal der Einheitlichen Ansprechpartner in der Europäischen Union

Bürger- und Unternehmerservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Behördenwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz

Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Anerkennen von Berufsqualifikationen in Deutschland

Willkommensportal der Bundesrepublik Deutschland

Fachkräfte in Rheinland-Pfalz

Dienstleistungen in Europa

Germany Trade & Invest

Ansprechpartner

Anna Halter

Tel.: 0261 120-2222
Fax: 0261 120-882222

eap-sgdnord(at)poststelle.rlp.de

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen

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