Corona-Virus: Informationen für Unternehmen
KOBLENZ – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus (2019-nCoV) führt auch bei Unter-nehmen zu zahlreichen Fragen. Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord veröffentlicht im Folgenden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz wichtige Informationen und Ansprechpartner für betroffene Unternehmen.
Informationsportal der Landesregierung zur Corona-Krise
Informationen der Landesregierung zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf der Internetseite der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei hier.
Stabsstelle Unternehmenshilfe
Die Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona(at)mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer 06131 / 16-5110.
Bürgschaften und Darlehen
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Infrastrukturbank und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die An-tragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.
Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit Bürgschaften in Höhe von 80 Prozent. Die Bürgschaftsober-grenze wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.bb-rlp.de/fuer-banken/corona-krise-foerderhilfen-der-buergschaftsbank/
Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei lau-fenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.
Die ISB berät Unternehmen telefonisch unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter bera-tung(at)isb.rlp.de.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der ISB unter https://s.rlp.de/unterstuetzungkmu
Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müs-sen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den An-trag stellen. Dies kann auch online durchgeführt werden.
Nähere Informationen gibt die Bundesanstalt für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld .
Steuerliche Maßnahmen
Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können bei ihrem Finanzamt Anträge stellen auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Das Antragsformular finden Sie hier.
Informationen zu kontaktreduzierenden Maßnahmen Geschäfte des MSADG
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) erlässt kontaktreduzierende Maßnahmen. Den Erlass finden Sie hier.
Ergänzende Informationen des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP)
Zur Kontaktaufnahme mit dem EAP stehen alle gängigen Kommunikationswege offen, so z.B. tele-fonisch unter der Telefonnummer 0261-120 2222 oder per Mail eap-sgdnord(at)poststelle.rlp.de. Weiter Informationen findet man im Internet unter www.eap.rlp.de.