Landschaftsrahmenplanung
Die SGD Nord erstellt die Landschaftsrahmenpläne für die Planungsregionen Trier und Mittelrhein-Westerwald. In den Landschaftsrahmenplänen werden die überörtlich bedeutsamen Ziele des Naturschutzes dargestellt. Sie haben gutachterlichen Charakter und dienen in erster Linie als Planungsgrundlage für die Erstellung der regionalen Raumordnungspläne. Die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind im Bundesnaturschutzgesetz geregelt (siehe Kapitel 2 „Landschaftsplanung“).
Die aktuellen Landschaftsrahmenpläne sind aus den Jahren 2009 (Trier) und 2010 (Mittelrhein-Westerwald). Die Stellungnahme der SGD Nord zum Konflikt Rohstoffabbau und Naturschutz in der Vulkaneifel im Zuge der Landschaftsrahmenplanung vom 15.12.2011 steht rechts zum Download bereit.
Aufgrund geänderter Ausgangsdaten wird die naturschutzfachliche Stellungnahme im Zusammenhang mit dem „Lösungsdialog Rohstoffsicherung Vulkaneifel“ zurzeit aktualisiert. Diese wird die Stellungnahme aus dem Jahr 2011 ersetzen und nach Fertigstellung an dieser Stelle veröffentlicht.