Förderungen
Als Obere Naturschutzbehörde kommen der SGD Nord verschiedene Aufgaben im Bereich der Förderung und Finanzierung verschiedener naturschutzfachlicher Maßnahmen und Projekte zu. Das vielfältige Spektrum der geförderten Bereiche reicht dabei von der finanziellen Unterstützung privater und ehrenamtlicher Maßnahmen über die Förderung der Naturparke bis hin zur Finanzierung flächendeckender Grundlagenuntersuchungen sowie von Großprojekten mit europäischen Fördermitteln.
Die Rechtsgrundlagen für die Förderungen sind die Landeshaushaltsordnung und die Förderungsgrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Zuständigkeiten im Einzelnen:
- Förderung privater und kommunaler Maßnahmen und Projekte im Arten- und Flächenschutz.
Der Kreis möglicher Zuwendungsempfänger erstreckt sich von Privatpersonen über eingetragene Vereine und Fachverbände bis hin zu Gebietskörperschaften. Es werden durch die Obere Naturschutzbehörde verschiedenste Maßnahmen und Projekte im Bereich des Arten-, aber auch des Flächenschutzes finanziell gefördert. Darüber hinaus werden die Kommunen bei der Aufstellung von Landschaftsplänen monetär unterstützt.
- Förderung der Naturparkträger
Die Umsetzung der Handlungsprogramme der großflächigen Naturparke in Rheinland Pfalz wird je nach Art der einzelnen Maßnahme mit bis zu 100% gefördert. Darüber hinaus erhalten die Naturparkträger eine finanzielle Unterstützung im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten.
- Koordination und Finanzierung der Biotopbetreuung
Die nachhaltigen Pflegemaßnahmen in den verschiedenen ausgewiesenen Schutzgebieten (Natura 2000, Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete etc.), werden durch die Obere Naturschutzbehörde koordiniert und finanziert.
- Förderung von Maßnahmen und Projekten im UNESCO Welterbe
Finanzielle Unterstützung von ökologischen und landschaftsbildaufwertenden Vorhaben im Bereich des „Oberen Mittelrheintales“ ist eine besondere Form der Förderung durch die Naturschutzverwaltung.. - Grundstücksangelegenheiten (Ankauf, Verkauf, Pacht, Pflege)
Insbesondere der Ankauf und die Anpachtung sowie eine anschließende kontinuierliche Pflege ökologisch hochwertiger Grundstücke stellen einen wichtigen Bereich der Arbeit der Oberen Naturschutzbehörde dar. - Verwaltung von Mitteln aus der Ersatzzahlung
Nicht ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Entrichtung von Ersatzgeldern kompensiert. Diese Mittel werden zur Finanzierung von größeren Naturschutzprojekten herangezogen. Der Oberen Naturschutzbehörde kommen in diesem Zusammenhang verschiedene Aufgaben bei der Verwaltung entsprechender Mittel zu. - Verwaltung von Zuschüssen der EG zu NaturschutzmaßnahmenDie Europäische Gemeinschaft bezuschusst ausgewählte Projekte im Bereich des Naturschutzes. Die Verwaltung entsprechender Fördermittel obliegt der Oberen Naturschutzbehörde.
- Förderung im Rahmen von PAULa (Programm Agrar-Umwelt-Landschaft) und FUL (umweltschonende Landbewirtschaftung)
Eine umweltverträgliche Landwirtschaft kann einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Aufwertung bzw. Sicherung eines Gebietes darstellen. Die Obere Naturschutzbehörde steuert die finanzielle Unterstützung im Rahmen entsprechender kooperativer Förderprogramme