Maßnahmen gegen invasive Arten
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Ergänzungsliste der EU-Verordnung gegen invasive Arten hat begonnen. Bürgerinnen und Bürger können bis 2. November 2020 ihre Meinung abgeben.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung wird der Umgang mit invasiven Arten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt. Eine erste Liste von 37 unionsweit relevanten, invasiven Arten wurde in der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) Nr.2016/1141 bereits veröffentlicht (Öffentlichkeitsbeteiligung 2017). Mit der DVO (EU) Nr. 2017/1263 ergänzte die EU die erste Liste um weitere 12 invasive Arten (Öffentlichkeitsbeteiligung 2018). Mit der DVO (EU) 2019/1262 wird die Unionsliste nun um die folgenden 17 invasive Tier- und Pflanzenarten ergänzt:
Wissenschaftlicher Name | Deutscher Name |
Pflanzen | |
Acacia saligna | Weidenblatt-Akazie |
Ailanthus altissima | Götterbaum |
Andropogon virginicus | Blauständige Besensegge |
Cardiospermum grandiflorum | Ballonwein |
Cortaderia jubata | Pampasgras |
Ehrharta calycina | Steppengras |
Gymnocoronis spilanthoides | Falscher Wasserfreund |
Humulus scandens | Japanischer Hopfen |
Lespedeza cuneata | Chinesischer Buschklee |
Lygodium japonicum | Japansicher Kletterfarn |
Prosopis juliflora | Mesquitebaum |
Salvinia molesta | Schwimmfarn |
Triadica sebifera | Chinesischer Talgbaum |
Wirbellose Tiere | |
Arthurdendyus triangulatus | Neuseelandplattwurm |
Wirbeltiere | |
Acridotheres tristis | Hirtenmaina |
Lepomis gibbosus | Sonnenbarsch |
Plotosus lineatus | Gestreifter Korallenwels |
Die Umsetzung der Verordnung stellt die Länder vor Herausforderungen. Problematisch ist beispielsweise, dass einige der gelisteten Arten aufgrund ihrer bereits flächendeckenden Verbreitung in ihrem Bestand nicht mehr beeinflussbar sind. Bei anderen Arten stehen Bekämpfungsmaßnahmen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrem Erfolg. Auch die Umweltministerkonferenz äußerte bereits, dass sie den Vollzug der Verordnung aufbauend auf der Liste als nicht möglich ansieht. Rheinland-Pfalz schließt sich dieser Meinung an und setzt sich auch weiterhin für eine vertretbare und sinnvolle Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 im Land ein, die die Belange und Grundprinzipien des Tier- und Artenschutzes sowie weiterer Rechtsgrundlagen berücksichtigt.
Für die bereits in Deutschland etablierten oder weit verbreiteten Arten dieser EU-Listenergänzung sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit die ihnen zugeschriebenen Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.
Für die beiden neuen gelisteten bundesweit etablierten Arten,
- Götterbaum (Ailanthus altissima) und
- Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus)
werden die Entwürfe der Managementmaßnahmen in diesem Zuge der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Bundesländer haben ein gemeinsames öffentliches Anhörungsportal etabliert, welches vom 1. September 2020 bis 1. Oktober 2020 unter folgendem Link online aufrufbar ist: https://www.anhoerungsportal.de.
Jede Bürgerin, jeder Bürger kann über das Portal neben den erarbeiteten Managementmaßnahmen auch Hintergrundinformationen einsehen sowie eine Stellungnahme über eine dafür eingerichtete Eingabemaske abgeben. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 2. November 2020.