Öffentlichkeitsbeteiligung 2018 startet
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung soll der Umgang mit invasiven Arten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich rechtsverbindlich geregelt werden. Eine erste Liste von 37 unionsweit relevanten, invasiven Arten wurde in der sogenannten Durchführungsverordnung (DVO) (EU) Nr. 2016/1141 bereits veröffentlicht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand hierzu bereits 2017 statt. Mit der DVO (EU) Nr. 2017/1263 ergänzte die EU die erste Liste um weitere 12 invasive Arten.
Die Umsetzung der Verordnung stellt die Länder vor eine große Herausforderung. Problematisch ist beispielsweise, dass einige der gelisteten Arten aufgrund ihrer bereits flächendeckenden Verbreitung in ihrem Bestand nicht mehr beeinflussbar sind. Bei anderen Arten stehen Bekämpfungsmaßnahmen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrem Erfolg. Auch die Umweltministerkonferenz äußerte bereits, dass sie den Vollzug der Verordnung aufbauend auf der Liste als nicht möglich ansieht. Rheinland-Pfalz schließt sich dieser Meinung an und setzt sich auch weiterhin für eine vertretbare und sinnvolle Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 im Land ein, die die Belange und Grundprinzipien des Tier- und Artenschutzes sowie weiterer Rechtsgrundlagen berücksichtigt.
Für die bereits in Deutschland etablierten oder weit verbreiteten Arten dieser ersten EU-Listenergänzung sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit die ihnen zugeschriebenen Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden. Die Bundesländer haben ein gemeinsames öffentliches Anhörungsportal etabliert, welches vom 17. September 2018 bis 19. November 2018 unter folgendem Link online aufrufbar ist: https://www.anhoerungsportal.de.
Jeder Bürger kann über das Portal neben den erarbeiteten Managementmaßnahmen Hintergrundinformationen einsehen sowie eine Stellungnahme über eine dafür eingerichtete Eingabemaske abgeben. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 23. November 2018 (Dienstschluss).
Darüber hinaus besteht beim Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz, die Möglichkeit, die Maßnahmenblätter der ersten Ergänzungsliste sowie Maßnahmenblätter–Aktualisierungen der ersten Tranche in Papierform einzusehen.