Naturschutz
In der SGD Nord ist die obere Naturschutzbehörde als Mittelinstanz der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung zuständig für
- die kreisfreien Städte Koblenz und Trier
- die Landkreise: Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg- Prüm, Cochem-Zell, Vulkaneifel, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Westerwaldkreis
Ihre Hauptaufgaben sind
- Mitwirkung bei Planungen und Zulassungsverfahren anderer Fachbereiche, z. B. Straßen- und Schienenwegebau, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz oder Gesteinsabbau, mit dem Ziel Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren und den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sicher zu stellen. Link
- Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Erhaltung und Entwicklung dort vorkommender seltener Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume und/oder besonders ansprechender Landschaftsbilder der Kulturlandschaft, wie z.B. Streuobstwiesen, sowie Mitwirkung und Finanzierung der Pflegemaßnahmen in der Biotopbetreuung.
- Befreiungen von Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes und entsprechender Rechtsverordnungen. Link
- Vollzug der Artenschutzbestimmungen.
Darüber hinaus wirkt die obere Naturschutzbehörde über die Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne an den Raumordnungsplänen für die Regionen Trier und Mittelrhein-Westerwald mit. Sie koordiniert verschiedene Artenschutzprojekte, finanziert Naturschutzprojekte , ist in der Umweltpädagogik mit Fortbildungsangeboten und Exkursionen aktiv und unterstützt Verwaltungen und Planungsbüros mit der Bereitstellung von Datenmaterial des Naturschutzes. Link
Ansprechpartner/in:
Stefan Backes
Tel. 0261 120-2104