Regionalplanung
Regionalplanung ist die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region bei der Land, Gemeindeverbände und Gemeinden zusammenwirken. In Rheinland-Pfalz ist die Regionalplanung in Form von Planungsgemeinschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts) verbandlich-kommunal organisiert.
Im Bereich der SGD Nord liegen vollständig die Planungsregionen Mittelrhein-Westerwald, mit den Landkreisen
• Ahrweiler
• Altenkirchen (Ww.)
• Cochem-Zell
• Mayen-Koblenz
• Neuwied
• Rhein-Hunsrück-Kreis
• Rhein-Lahn-Kreis
• Westerwaldkreis
• sowie der kreisfreien Stadt Koblenz
und die Region Trier, mit den Landkreisen
• Bernkastel-Wittlich
• Eifelkreis Bitburg-Prüm
• Vulkaneifel
• Trier-Saarburg
• sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld gehören zur Planungsregion Rheinhessen-Nahe.
Als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung obliegt den Planungsgemeinschaften die Aufstellung und Änderung der regionalen Raumordnungspläne. Mit Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde können die Planungsgemeinschaften weitere konzeptionelle und koordinierende Aufgaben übernehmen, soweit ein Zusammenhang mit der Regionalplanung besteht.
Die Verwaltungsaufgaben der Planungsgemeinschaft nimmt die obere Landesplanungsbehörde (Geschäftsstelle) wahr.
SGD Nord:
• Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
• Planungsgemeinschaft Region Trier
SGD Süd: