Ultranet
Anders als bei Stromleitungsvorhaben üblich ist die SGD Nord nicht zuständig für die Raumverträglichkeitsprüfung und Planfeststellung des Ultranet-Vorhabens (Vorhaben Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes - BBPlG). Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Die Vorhabenzulassung erfolgt auf der Grundlage des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) in zwei Verfahrensschritten: 1. Bundesfachplanung, 2. Planfeststellung.
Für den Abschnitt D Weißenthurm – Riedstadt hat die SGD Nord als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bundesfachplanung gemäß § 9 des NABEG Stellung genommen. Die Stellungnahme vom 15.08.2018 ist hier abrufbar.
Informationen zum Vorhaben Ultranet finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur
www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/02/de.html