Produktsicherheit
Nicht nur industrielle Großanlagen unterliegen der Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht, sondern auch Werkzeuge, technische Geräte und Maschinen, mit denen Menschen umgehen. Hersteller und Händler dürfen nur sichere technische Geräte und Medizinprodukte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-Richtlinien und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Stichproben
Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht führen in Fachgeschäften, Verbrauchermärkten und auf Messen Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu überprüfen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsicht ist seit 1993 mit Einführung des Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten wie z. B. Haushaltsgeräte, Sportgeräte und Spielzeug werden EU-weit ausgetauscht.
Wir prüfen die Sicherheit u.a. von
- Spielzeugen
- Haushaltsgeräten
- Sportgeräten
- Werkzeugen
- Persönlicher Schutzausrüstung