Chemikaliensicherheit
Die Vielzahl an chemischen Stoffen oder Zubereitungen, die in den verschiedensten Bereichen Anwendung finden oder in die Umwelt entlassen werden, erfordern zum Schutz des Menschen und der Umwelt entsprechend umfangreiche gesetzliche Regelungen. Das Chemikaliengesetz vereint die Ziele des Gesundheitsschutzes mit denen des Umweltschutzes und stellt somit einen wesentlichen Baustein beim Schutz des Verbrauchers dar. Ziel dieses Gesetzes ist es, Daten über gefährliche Eigenschaften chemischer Stoffe zu ermitteln sowie anschließend das Gefahrenpotential für den Menschen und die Umwelt zu beurteilen.
Kontrollen bei Herstellern, Importeuren und Händlern
Die Gewerbeaufsicht kontrolliert stichprobenartig die richtige Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und überwacht, ob Verbote hinsichtlich des Inverkehrbringens bestimmter Stoffe und Zubereitungen beachtet werden. Sie achtet auch darauf, dass die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nur durch Fachleute erfolgt.
Wir prüfen
- die Registrierungen von Stoffen und Gemischen,
- Einstufung und Kennzeichnung,
- die Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette,
- ob Verbote hinsichtlich des Inverkehrbringens bestehen.