Strahlenschutz
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Ob in der Medizin, Messtechnik, Forschung oder Materialprüfung, immer häufiger werden Geräte und Verfahren eingesetzt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten.
Ziel ist es, bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern, Ärzten, Patienten und der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten. Die Gewerbeaufsicht überprüft in Betrieben und Krankenhäusern, in Forschungslabors, bei Ärzten und Zahnärzten, ob die dort verwendeten Anlagen, z. B. Bestrahlungsgeräte, Teilchenbeschleuniger, Röntgenanlagen sowie Radionuklidlabors nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung spezieller Genehmigungsauflagen betrieben werden.
Bei Funden von radioaktiven Stoffen erfolgt die entsprechende Sicherstellung, Nuklid- und Aktivitätsbestimmung sowie die Organisation der Entsorgung über die Sammelstelle für radioaktive Abfälle Rheinland-Pfalz (http://www.lfu.rlp.de/). Auch der Bereich der nichtionisierenden Strahlung fällt in das Aufgabenspektrum, z.B. bei Lasereinrichtungen.
In der Kerntechnik sind die Aufgaben der Gewerbeaufsicht eingeschränkt. Hier ist sie für den Arbeitsschutz und z.T. für Transportkontrollen radioaktiver Stoffe zuständig. Zudem erteilt sie Genehmigungen für den Einsatz von Fremdpersonal in kerntechnischen Anlagen. Formulare für Anzeigen oder Genehmigungen finden Sie im Download-Bereich.
CORONAVIRUS
Information zum Vollzug des Strahlenschutzgesetzes
Aktualisierung der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 48 Abs. 1 Satz 1 und § 49 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV
Angesichts der aktuell eskalierenden Covid-19-Epidemie (Coronavirus) und der einschneidenden staatlich angeordneten oder initiativ getroffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz ist zu erwarten, dass die vorgeschriebenen Fristen für die Teilnahme an Aktualisierungskursen nicht eingehalten werden können. Vor diesem Hintergrund gelten in Rheinland-Pfalz die im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2020 ablaufenden Aktualisierungsfristen ohne weitere Prüfung als eingehalten, wenn die Kursteilnahme danach zum nächstmöglichen (beim Kursveranstalter verfügbaren) Termin erfolgt. Eines Antrags bedarf es hierzu nicht.
Wir
- genehmigen den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie den Betrieb von Bestrahlungseinrichtungen und Röntgenanlagen
- überwachen die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen beim Anwender ionisierender Strahlung in Medizin, Forschung und Gewerbe
- kontrollieren die Beförderung radioaktiver Stoffe mit Ausnahme von Brennelementen
- genehmigen den Einsatz von Fremdpersonal in Anlagen und Einrichtungen und registrieren deren Strahlenpässe
- beraten Anwender und Bürger in Fragen des Strahlenschutzes