Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)
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Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt werden z. B. bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher FCKW und Halone, die für die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht verantwortlich sind.
Überwiegend werden fluorierte Treibhausgase heute als Treibgas in Sprays, als Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen, als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen und als Feuerlöschmittel verwendet. Zur Emissionsminderung dieser Stoffe sind daher neben technischen Maßnahmen vor allem eine gezielte Stoffsubstitution oder der Einsatz alternativer Technologien zielführend.
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) in der EU sind in der Verordnung EU Nr. 517/2014 geregelt. Sie gilt seit dem 1.1.2015 und hat die Verordnung EU Nr. 842/2006 aufgehoben. Ziel der F-Gase Verordnung ist die schrittweise Reduzierung der Verkaufsmengen von 2015 auf ein Fünftel im Jahr 2030. Zudem enthält sie Verwendungsverbote von F-Gasen und Verbote zum Inverkehrbringen von Erzeugnisse, die F-Gase als Inhaltsstoffe aufweisen
Die nationale Umsetzung der EU-Verordnungen über bestimmte fluorierte Treibhausgase erfolgte in Deutschland durch die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV).
Wir
- zertifizieren Betriebe nach § 6 ChemKlimaschutzV (Formularangebot siehe Downloadbereich)
- erkennen Aus- und Fortbildungseinrichtungen zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen an