Elektromagnetische Felder
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Als es im Jahr 1888 Heinrich Hertz erstmals gelang, künstliche Radiowellen zu erzeugen, konnte niemand ahnen, dass hundert Jahre später intensiv über die Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Mensch und Umwelt diskutiert wird und Grenzwerte gesetzlich geregelt werden.
Die Zahl technischer Geräte und Anlagen, von denen elektromagnetische Felder ausgehen, wächst stetig. Wichtig bei der Beurteilung elektromagnetischer Felder ist die Feldstärke und die Frequenz (Zahl der Schwingungen pro Sekunde). Der "Strom aus der Steckdose" mit einer Frequenz von 50 Hertz wird als niederfrequent bezeichnet. Dagegen sind die Felder von Radar- und Mobilfunkanlagen sowie Radio- und Fernsehsendern etc. hochfrequent.
Starke elektromagnetische Felder können die Gesundheit schädigen. Ob auch schwache Felder, wie sie im Alltag vorkommen, die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen können, ist noch nicht eindeutig geklärt und Gegenstand der Forschung. Aus Gründen des Schutzes der Gesundheit und zur Vorsorge hat der Gesetzgeber Grenzwerte für umweltrelevante Anlagen erlassen.
Die Verordnung über elektromagnetische Felder legt für hoch- und niederfrequente Felder Grenzwerte fest, um die Einwirkung auf den Menschen zu begrenzen. Diese Grenzwerte können durch technische Abschirmungen oder durch Beachtung von Mindestabständen eingehalten werden.
Wir
- beurteilen die Einrichtung oder Änderung gewerblicher Hoch- und Niederfrequenzanlagen, wie Hochspannungsleitungen, Umspannstationen oder Sendeanlagen
- veranlassen im Einzelfall Schutzmaßnahmen an diesen Anlagen
- beraten und informieren zu Fragen über den Schutz vor elektromagnetischen Feldern, die von diesen Anlagen ausgehen.