Immissionsschutz
Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen über 40 Verordnungen wird der Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und vergleichbaren Einwirkungen bundeseinheitlich geregelt. Der Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen zu schützen.Unsere Aufgabenschwerpunkte sind u.a.:
- Anlagensicherheit
damit gefährliche Stoffe in Industrieanlagen nicht durch Brand, Explosion oder sonstige Freisetzung Menschen oder die Umwelt gefährden können, - Luftreinhaltung
damit Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor Belästigungen und schädlichen Umwelteinwirkungen von Luftschadstoffen geschützt werden, - Lärm und Erschütterungen
damit Menschen und ihr Besitz nicht durch gewerblichen Lärm oder Erschütterungen Schaden leiden.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren beurteilen und bewerten wir, ob die Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Wir prüfen, ob Emissionswerte nach dem Stand der Technik sicher eingehalten werden und stellen emissionsbegrenzende Anforderungen oder auch Anforderungen zur Ableitung von Abgasen. Wir prüfen Konzepte zur Anlagensicherheit.
Im Rahmen von Inspektionen überprüfen wir, ob Anlagen entsprechend dem Genehmigungs- oder Zulassungsbescheid errichtet und betrieben werden und ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen. Für Feuerungs-, Verbrennungsmotor- sowie Abfallanlagen sind wir Genehmigungsbehörde.