Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
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Sprengstoffe ermöglichen heute in vielen Bereichen ein wirtschaftliches und sicheres Arbeiten. Sie werden beim Straßen- und Tiefbau, bei der Gewinnung von Bodenschätzen, beim Abbau mineralischer Rohstoffe, beim Apparatebau und in der Pyrotechnik für die Herstellung von Feuerwerkskörpern verwendet. Als Treibsatz für Airbags helfen sie Leben zu retten. Selbst im privaten Bereich kommt man mit nicht ganz ungefährlichen Sprengstoffen in Kontakt, ob an Silvester (Silvesterfeuerwerk) oder als Sportschütze.
Das Sprengstoffgesetz und die darauf gestützten Verordnungen regeln
- die Ein- und Ausfuhr,
- die Herstellung,
- die Verwendung,
- die Aufbewahrung,
- den Vertrieb
explosionsgefährlicher Stoffe.
Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist es, Menschen und Sachen vor Gefahren durch Sprengstoffe, Zündmittel und pyrotechnische Gegenstände zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie krimineller Missbrauch sollen verhindert werden.
Antragsformulare für den Bereich Sprengstoffrecht finden Sie rechts im Download-Bereich.
Wir
- beraten und informieren Arbeitgeber, Sprengberechtigte und Erlaubnisinhaber
- prüfen Anzeigen über Sprengungen und Feuerwerke
- überwachen Sprengungen und Feuerwerke vor Ort
- überprüfen die ordnungsgemäße Lagerung von Sprengstoffen und Zündmitteln
- beraten vor Silvester über den Verkauf und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände
- erteilen Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerken
- ahnden Verstöße gegen sprengstoffrechtliche Bestimmungen