Gentechnisch Veränderte Organismen (GVO)
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Gentechnik ist Teil der Biotechnik. Die Gentechnik ermöglicht, Erbinformationen (DNA-Stücke) unterschiedlicher Herkunft gezielt zu kombinieren, in geeigneten Wirtszellen zu vermehren und zu exprimieren.
Das dem Gentechnikrecht zugrunde liegende Sicherheitskonzept umfasst die Bereiche Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz/Verbraucherschutz. Zur Gewährleistung des Sicherheitskonzeptes sind eine Reihe unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen vorgegeben. So dürfen gentechnische Arbeiten nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, die von der Behörde zugelassen sein müssen. Der Kontakt gentechnisch veränderter Organismen mit Mensch und Umwelt wird durch technische, organisatorische und biologische Sicherheitsmaßnahmen ausgeschlossen bzw. minimiert. In diesem Zusammenhang werden auch von der Gewerbeaufsicht entsprechende Sicherheitsstandards in ihrem Zuständigkeitsbereich überwacht.
Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG)
Verbot des Inverkehrbringens und Freisetzens sowie Anordnung zur Vernichtung von gentechnisch veränderten (orange- und lachsfarbenen) Petunien
Wir beraten
- wie die vorgesehenen gentechnischen Arbeiten einzustufen sind,
- wie die Räume der gentechnischen Anlage ausgestattet sein müssen,
- welche Voraussetzungen die verantwortlichen Personen erfüllen müssen,
- wie das Anmeldungs-/Genehmigungsverfahren erfolgt.
Wir überwachen
- die allgemeine Sicherheit von gentechnischen Anlagen und Arbeiten,
- die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und in Verkehr gebrachte Produkte (außer Futter- und Lebensmittel).